Ergänzende Vereinbarung zur
Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011
Vergütung der Basisqualifikation
Die Bezahlung für den zeitlichen Aufwand deiner Grundausbildung erfolgt nun in zwei Schritten:
Direkt bei Vertragsabschluss: Nach erfolgreicher Teilnahme am Grundkurs erhältst du 25 % der Stunden des Grundkurses als Pauschale ausgezahlt. Diese Pauschale wird für alle einheitlich auf Basis der Erfahrungsstufe 3 des Haustarifvertrags berechnet.
Nach der Probezeit: Wenn du nach dem Ende deiner sechsmonatigen Probezeit weiter bei uns beschäftigt bleibst, bekommst du weitere 50 % der Stunden des Grundkurses nachträglich vergütet – diesmal entsprechend deiner eigenen individuellen Erfahrungsstufe. Insgesamt werden dir also 75 % des Zeitaufwands für den Grundkurs bezahlt.
Das Innerbetriebliche Fortbildungsprogramm (IBF)
Jedes Jahr wird ein Programm mit fachspezifischen Themen (z. B. Pflege, Recht, Kommunikation) erstellt und bis Ende Februar veröffentlicht. Alle Assistent*innen haben grundsätzlich Anspruch auf Teilnahme. Da die Plätze begrenzt sind, musst du dich mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn anmelden. Bei Überbelegung wird nach sozialen Kriterien (z. B. Wochenarbeitszeit, letzte Teilnahme) priorisiert.
Individuelle Förderung und Weiterbildung für Organisations-Mitarbeiter*innen
Den Bereich krieg ich an Hand der BV und Anlagen noch nicht so richtig sauber gefasst. Gibt es da noch irgendwo mehr? Ich sehe nur, dass Mitarbeiter*innen zu individuellen Qalifizierungsgesprächen eingeladen werden können. Wie ist das andersrum? Kann ich um ein solches Gespräch bitten? Und wenn ja, wo ist das geregelt?
Schulungen für Software und IT (Erst mit Unterschrift IKT-Rahmen)
Wenn neue technische Systeme (wie z. B. neue Datenbanken, Planungssoftware oder Kommunikationstools) eingeführt werden, hast du einen Anspruch auf entsprechende Schulungen, sofern du diese für deine Aufgaben benötigst IKT-Rahmenvereinbarung § 10.2. Diese Maßnahmen finden ausdrücklich während der Arbeitszeit statt, wobei auf die Belange von Teilzeitkräften Rücksicht genommen wird IKT-Rahmenvereinbarung § 10.3 . Für die Nachbetreuung stehen dir feste Ansprechpersonen sowie Handbücher oder Online-Hilfen zur Verfügung IKT-Rahmenvereinbarung § 10.5.
