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3. Betriebsversammlung 2025

    In Teilversammlungen*
    Im Aquarium, Skalitzer str. 6, 10999 Berlin-Kreuzberg (U Kottbusser Tor)
    Montag, 13. Oktober von 14:00-17:00 Uhr
    Mittwoch, 15. Oktober von 11:00-14.00 Uhr

    liebe kolleg:innen, wir laden euch herzlich zur 3. betriebsversammlung in diesem jahr ein.
    in den letzten jahren haben autoritäre und rechtsextreme positionen und parteien überall auf der welt starken zuspruch erhalten. diese entwicklung findet auch in betrieblichen strukturen statt. so will beispielsweise der afd-nahe verein zentrum in vielen betrieben zu den nächsten betriebsratswahlen in 2026 kandidieren.

    eine solch offen rechte organisierung ist bei ambulante dienste schwer vorstellbar. dennoch arbeiten wir auch hier nicht in einer von dieser entwicklung unberührten ‚bubble‘. auch in unserem arbeitsalltag sind wir mit autoritären, menschenverachtenden und rechtsextremen ansichten konfrontiert. sei es mehr oder minder versteckt oder gar explizit, sei es bei kolleg:innen oder klient:innen bzw. in deren privaten umfeld. für manche von uns ist bereits die an- oder abreise mit den öffentlichen verkehrsmitteln in bestimmte gegenden mit größeren unsicherheiten verbunden.

    wir wollen mit euch diskutieren, was wir auf arbeit aber auch generell gegen dieses erstarken der rechten tun können?

    über diesen schwerpunkt hinaus werden wir von den teilversammlungen für neubeschäftigte und für menschen mit migrationsvordergrund berichten sowie einige novellierte betriebsvereinbarungen vorstellen.

    die tarifkommission wird von den vorbereitungen zu den vergütungsverhandlungen mit den kostenträgern berichten. was bedeuten in diesem kontext die gegenwärtigen versuche des senats, die refinanzierung von tarifverträgen sowie die eingruppierung persönlicher assistenz in die eg 5 anzugreifen? schließlich wird die tarifkommission über die anfang oktober beginnenden tvl verhandlungen informieren.

    wir freuen uns auf euer kommen. euer betriebsrat

    Einladungsschreiben

    *aufgrund der eigenart der beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) betriebsverfassungsgesetz zu zwei teilversammlungen ein. damit sollte es allen möglich sein, einen der beiden termine wahrzunehmen. die zeit der teilnahme an der betriebs-versammlung einschl. der ggf. zusätzlichen wegezeiten gilt nach § 44 (1) betriebsverfassungsgesetz als arbeitszeit.

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