Was ist Teamtag und wie geht das?
Ziel des Teamtags ist die Förderung gemeinsamer Aktivitäten eines Teams, um den internen Austausch der AS untereinander zu fördern, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Teambindung zu stärken.
Die Zeit der Teilnahme am Teamtag umfasst bis zu 6 Stunden und gilt als vergütete Arbeitszeit.
Die inhaltliche Gestaltung der Aktivität kann frei durch das Team gestaltet werden (z. B.: Paddeln, Ausstellung, Minigolf, Fortbildung etc).
Für jede teilnehmende Person werden derzeit bis zu 20€ zur Verfügung gestellt für Tickets, Eintritt o.ä. (jedoch nicht für Verpflegung oder Bewirtung).
Derzeit wird pro Einsatz regulär nur ein Teamtag alle 2 Jahre gewährt*, konkret bedeutet das 1x in 2024/2025, 1x in 2026/2027, usw.
Für Weiteres wendet euch an die Einsatzbegleitung eures Einsatzes, bestenfalls beim AT.
Beiträge zum Teamtag:
Beiträge zur Kommunikationspauschale:
Kann ich auch Betriebsrat sein?
Betriebsratswahlen und die Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Betriebsratswahlen sind regulär alle 4 Jahre in allen Betrieben, die einen Betriebsrat wollen. Die nächsten finden zwischen März und Mai 2026 statt.
Die Wahlen sind geheim und unmittelbar.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sechs Monate dem Betrieb angehören.
Theoretisch kann man alleine, besser aber mit Kolleg*innen eine sog. Liste (= Wahlvorschlag) gründen und zur Wahl stellen. Bei ad e.V. bedarf der Wahlvorschlag der Unterstützung (Unterschrift auf dem Vorschlag) von 5% der Belegschaft. (siehe §14BetrVG)
Gibt es nur eine Liste findet eine Mehrheitswahl der einzelnen Kandidat*innen auf der Liste statt. Gibt es mehrere Listen findet eine Verhältniswahl der verschiedenen Listen statt und der Betriebsrat stellt sich entsprechend zusammen.
Solltet ihr Interesse an einer Kandidatur haben, meldet euch bei uns. Einzelheiten sind besser im Gespräch zu klären.
Kann mir der Betriebsrat bei meiner Steuererklärung helfen?
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
Steuerrechtliche Beratungen bieten für ihre beitragszahlenden Mitglieder z.B. Lohnsteuerhilfevereine oder auch die Gewerkschaft ver.di an.
Kommen auch Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Vermietung, selbstständiger Tätigkeit u.ä. hinzu, sollte sich für eine steuerrechtliche Beratung in der Regel an eine*n kostenpflichtige:n Steuerberater*in gewandt werden. Der Betriebsrat kann zum einen die steuerrechtlichen Regelungen und ihre Änderungen nicht alle kennen, zum anderen keine Haftung für gegebene Auskünfte übernehmen.
Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
Assistent:innen haben berechnet auf die 6-Tage-Woche Anspruch auf 36 Tage Erholungsurlaub plus bis zu 6 Tage zusätzlich bei Wechselschichtarbeit. D.h. 6 Kalenderwochen + 1 Kalenderwoche. HTV §23f
Organisationsmitarbeiter:innen haben wegen der Berechnung auf die 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub, also auch 6 Kalenderwochen.
Arbeitsbefreiung unter Entgeltfortzahlung von bis zu zwei Tagen wegen Hochzeit, Geburt o.a. sind im § 26 des Haustarifvertrags geregelt.
Ich habe eine Schwerbehinderung. Und jetzt?
Wenn du im Besitz eines Schwerbehindertenausweises bist, hast du sicher schon jede Menge Informationen über deine Situation gesammelt und schon einiges an Behördenkommunikation hinter dir.
Hier also nur die harten Fakten, wie sich deine Behinderung zu deinem Arbeitsverhältnis bei ambulante dienste verhält.
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über eine Schwerbehinderung zu informieren, es sei denn, es gibt Auswirkungen auf deinen Arbeitsplatz.
Allerdings gilt es zu bedenken, dass nur durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises auch die dir zustehenden Nachteilsausgleiche (Urlaub, Kündigungsschutz, Anpassungen Arbeitsplatz) wirksam werden können.
Des Weiteren bist du berechtigt, zur Klärung deiner Anliegen neben dem Betriebsrat auch die Schwerbehindertenvertretung ins Boot zu holen und hast bei den parallel zur Betriebsratswahl stattfindenden Wahlen zur SBV nicht nur passives sondern auch aktives Wahlrecht.
Zur genaueren Klärung deiner persönlichen Situation und detaillierteren Informationen könnt ihr gerne jederzeit uns oder Eure Schwerbehindertenvertretung ansprechen.
Schwerbehindertenvertretung
Email: schwerbehindertenvertretung@adberlin.org
Wie komme ich an AD Formulare?
Muss ich zur Betriebsversammlung gehen?
Nein, die Betriebsversammlung ist keine verpflichtende Veranstaltung, deine Teilnahme ist freiwillig.
Gemäß Betriebsverfassungsgesetz muss der Betriebsrat vier Betriebsversammlungen im Jahr durchführen. Da nicht alle Beschäftigten an einem Termin teilnehmen können, gibt es in der Regel zwei Termine pro Versammlung. Alle Beschäftigten werden schriftlich per Post rechtzeitig dazu eingeladen.
Es gibt viele gute Gründe, dass du an den Betriebsversammlungen teilnimmst, u.a.:
- die Dauer der Betriebsversammlung plus Fahrtzeit wird als Arbeitszeit vergütet.
- du bist neugierig auf den Betriebsrat und seine Informationen,
- der Betriebsrat soll gestärkt werden,
- du möchtest wissen wie der Hase im Betrieb läuft und welche Rechte du hast,
- du magst den Austausch mit Kolleg:innen,