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Ruhepausen im Tätigkeitsfeld der persönlichen Assistenz

Ziel und Umfang: Die BV dient dem Gesundheitsschutz und der Gesunderhaltung der Beschäftigten. Die Pausen richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder geltenden Ausnahmegenehmigungen des LAGetSi. Sie können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Planung und Korridore: Die Pausen werden gemeinsam von der Einsatzbegleitung und den Assistent*innen in Absprache mit den Assistenznehmer*innen geplant. Ist eine langfristige Festlegung nicht möglich, wird ein Pausenkorridor vereinbart.

Verbleib am Einsatzort: Aufgrund der Sorgfaltspflicht gegenüber den Assistenznehmer*innen kann der Einsatzort während der Pause in der Regel nicht verlassen werden. Dafür muss in der Wohnung ein Rückzugsbereich bereitgestellt werden, der eine echte Erholung ermöglicht.

Bezahlung (Wechselschicht): Da Assistent*innen bei ambulante dienste e.V. in Wechselschicht tätig sind (Arbeit bei Tag/Nacht, werktags, sonn- und feiertags), werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen in die regelmäßige Arbeitszeit eingerechnet und voll vergütet.