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Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Diese Betriebsvereinbarung konkretisiert § 15 Abs. 2 des Haustarifvertrages:

Ein Abschnitt über die Stufen der Entgeltgruppe 2 bis 15, einschließlich Vorschriften zur Einstufung von Beschäftigten und der erforderlichen Berufserfahrung.

Anerkannt werden in der Assistenz Tätigkeiten „ersten Grades“ (z. B. Assistenz, Heilerziehungspflege, Sozialarbeit) sowie „zweiten Grades“ (Zivildienst, FSJ, BFD). Wichtig: Auf Basis einer Protokollnotiz von 2023 und der „förderlichen Zeiten“ (§ 5 Abs. 5) kann auch private Pflegeerfahrung (z. B. Pflege von Angehörigen) nach Einzelfallprüfung durch AG und BR anerkannt werden.

Tipp: Gib als Bewerber*in bei ambulante dienste e. V. sämtliche relevante Vorerfahrung, auch privater Natur, direkt im Lebenslauf mit an.