Diese Betriebsvereinbarung konkretisiert § 15 Abs. 2 des Haustarifvertrages:

Anerkannt werden in der Assistenz Tätigkeiten „ersten Grades“ (z. B. Assistenz, Heilerziehungspflege, Sozialarbeit) sowie „zweiten Grades“ (Zivildienst, FSJ, BFD). Wichtig: Auf Basis einer Protokollnotiz von 2023 und der „förderlichen Zeiten“ (§ 5 Abs. 5) kann auch private Pflegeerfahrung (z. B. Pflege von Angehörigen) nach Einzelfallprüfung durch AG und BR anerkannt werden.
Tipp: Gib als Bewerber*in bei ambulante dienste e. V. sämtliche relevante Vorerfahrung, auch privater Natur, direkt im Lebenslauf mit an.
