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Der Betriebsrat und seine Aufgaben

„Wieso sitzen die eigentlich jeden Dienstag stundenlang im Büro, trinken Kaffee und tun wichtig?“

Betriebsverfassungsgesetz § 80 – Allgemeine Aufgaben

(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
2. Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;
2a. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern;
2b. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;
3. Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken; er hat die betreffenden Arbeitnehmer über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten;
4. die Eingliederung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern;
5. die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen und mit dieser zur Förderung der Belange der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer eng zusammenzuarbeiten; er kann von der Jugend- und Auszubildendenvertretung Vorschläge und Stellungnahmen anfordern;
6. die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern;
7. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen;
8. die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern;
9. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.


Unsere Aufgaben und Arbeitsweise

Der Betriebsrat kümmert sich um viele unterschiedliche Aufgaben, die sowohl im BetrVG als auch in der betrieblichen Praxis festgelegt sind. Dazu gehören:

  • Fortbildungen: Um kompetent arbeiten zu können, besuchen wir regelmäßig Schulungen zu Themen wie Arbeitsrecht, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit oder Umgang mit Mobbing.
  • Sprechstunden: Wir sind für euch da, beantworten eure Fragen und helfen bei Anliegen. Sollte eine sofortige Antwort nicht möglich sein, recherchieren wir die Informationen sorgfältig nach.
  • Sitzungen: Jeden Dienstag findet unsere Betriebsratssitzung statt. Hier besprechen wir unter anderem:
    • Personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen oder Kündigungen, bei denen wir Mitbestimmungsrechte haben.
    • Ergebnisse aus den Sprechstunden und wie wir auf Anfragen wie BEM-Gespräche (Betriebliches Eingliederungsmanagement) oder Unterstützung bei Konflikten reagieren können.
    • Aufgabenverteilung in den verschiedenen Arbeitsgruppen, wie dem Dienstplanausschuss (DPA), dem Arbeitskreis für Arbeits- und Gesundheitsschutz (ASA), oder dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).
  • Betriebsvereinbarungen: in Verhandlungen mit der Geschäftsführung gestalten wir Betriebsvereinbarungen, die die Rahmenbedingungen eurer Arbeit verbessern

Arbeitsgruppen und Kooperationen

Unsere Arbeit wird oft in Arbeitsgruppen und Ausschüssen organisiert:

  • Dienstplanausschuss (DPA): Behandelt Konflikte rund um die Dienstplanung.
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz-Ausschuss (ASA): Befasst sich mit Arbeitsschutz und Gesundheitsmaßnahmen.
  • IKT-Ausschuss: Zuständig für Information und Kommunikationstechnologie, bald als offizieller Ausschuss etabliert.
  • Innerbetriebliche Fortbildung (IbF): Plant und unterstützt Weiterbildungen.

Hier planen wir Treffen, besprechen Inhalte und erarbeiten Lösungen für Probleme, die uns von Beschäftigten zugetragen werden.


Die nächsten Betriebsratswahlen finden im Frühjahr 2026 statt.

Ergebnisse vergangener Wahlen:

  • Betriebsratswahlen 2022

    Die im Mai 2022 stattgefundenen BR-Wahlen waren die fünften BR-Wahlen nach der Gründungswahl im Dezember 2005 und den Folgewahlen  2010, 2014 und 2018. Wahlverfahren Der Wahlvorstand hatte im November 2021 seine Arbeit aufgenommen. Am 11.03.2022 erfolgte der Erlass des Wahlaussschreibens, am 25.03.2022 war Fristablauf zur Einreichung von Vorschlagslisten. Fristgerecht waren zwei Vorschlaglisten eingereicht worden: +…

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