Diese BV regelt das Zustandekommen von Dienstplänen unter Berücksichtigung der besonderen Rechte der Menschen mit Behinderungen in der persönlichen Assistenz. Sie ist die Grundlage für den Dienstplanauschuss, der aus jeweils zwei Vertretern des Betriebsrats und des Arbeitgebers besteht und mit einfacher Mehrheit entscheidet (§ 5 Abs. 1 u. 4). Die Soll-Dienstpläne müssen bis zum letzten Arbeitstag des Vormonats erstellt sein, wobei Beschwerden unmittelbar an den DPA zu richten sind.
Die Beschwerden können Themen enthalten wie:
- Ich bekomme nicht genügend Schichten.
- Ich habe ein Team verloren und deshalb fehlen mir meine gewohnten Dienste
- Ich bekomme immer nur die unbeliebten Schichten
Mehr dazu auf der Seite zum Dienstplanausschuss
