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Betriebsvereinbarung Sonderzuschlag Inflationsausgleich

Was lange währt, wird endlich…

Wir hatten auf der Betriebsversammlung im Dezember 2022 einen betrieblichen Inflationsausgleich von 1.000 Euro gefordert. Die Geschäftsführung, die auf dieser Betriebsversammlung anwesend war, um die wirtschaftlichen Daten des Betriebes vorzustellen, hatte Diskussionsbereitschaft signalisiert. Im Februar 2023 hatten wir in einem Brief an die Leitung unsere Forderung nochmals aufgegriffen und ausführlich begründet (Inhalt des Briefes siehe auch unten). In der Folge haben wir schlußendlich erfolgreich einen betrieblichen Inflationsausgleich von 800 Euro verhandelt, der nun in einer Betriebsvereinbarung Sonderzuschlag niedergelegt wurde.

Zum Jahresende 2022 wurde vom Bundestag ein drittes Entlastungspaket verabschiedet. Dieses sieht u.a. die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Prämie von bis zu 3.000 € bis Ende 2024 vor. Die Tarifrunde des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) hat in ihrem Abschluss vom 06.07.2023 u.a. eine Einmalzahlungen von insgesamt 3000 € in 9 Monatsbeträgen als einkommensteuerfreies „Inflationsausgleichsgeld“ vereinbart. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in den in Kürze anstehenden Verhandlungen des Tarifvertrages der Länder (TV-L) vergleichbares vereinbart wird, was dazu führen kann, dass dies so oder so ähnlich auch in den kommenden Haustarifvertrag (Änderungstarifvertrag) übernommen wird.

Dies hatte die Gestaltung der betrieblichen Vereinbarung insofern verkompliziert, da wir den betrieblichen Zuschlag zusätzlich zur tariflichen Vereinbarung gefordert hatten, die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit aber nur bis maximal 3.000 Euro möglich ist. Die Lösung dieser Problematik hat nun in den Formulierungen und Regelungen der Betriebsvereinbarung Sonderzuschlag Niederschlag gefunden, worüber wir ausführlich auf der kommenden Betriebsversammlung berichten werden. Hinweisen möchten wir auch nochmals auf die bereits veröffentlichen Erläuterungen zur Vereinbarung.