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Ergänzende Vereinbarung Wegegeld und Kurzzeitschichten

Gemäß § 12 TzBfG werden Schichten, Einarbeitungen, Unterweisungen und Mitarbeitergespräche, die weniger als drei Stunden umfassen, auf eine dreistündige Vergütung aufgestockt, sofern sie nicht direkt an eine andere Schicht anschließen.