Gemäß § 12 TzBfG werden Schichten, Einarbeitungen, Unterweisungen und Mitarbeitergespräche, die weniger als drei Stunden umfassen, auf eine dreistündige Vergütung aufgestockt, sofern sie nicht direkt an eine andere Schicht anschließen.
Gemäß § 12 TzBfG werden Schichten, Einarbeitungen, Unterweisungen und Mitarbeitergespräche, die weniger als drei Stunden umfassen, auf eine dreistündige Vergütung aufgestockt, sofern sie nicht direkt an eine andere Schicht anschließen.