Das Rufbereitschaftsteam: Um die Versorgung der Assistenznehmerinnen rund um die Uhr sicherzustellen, gibt es ein spezialisiertes Team. Die telefonische Rufbereitschaft koordiniert Notfälle, die RB-Assistent*innen übernehmen kurzfristige Einsätze vor Ort, und die Pflegerufbereitschaft (Pflegefachkräfte) sichert die fachpflegerische Beratung und Anleitung ab.
Vergütung für Assistent*innen (EG 5): Du erhältst für die Zeit der Rufbereitschaft eine Pauschale pro Stunde: 60 % deines Stundenlohns (Mo–Fr) bzw. 80 % (Sa/So/Feiertag). Mit dieser Pauschale ist eine tatsächliche Arbeitsleistung von bis zu 50 % der Rufbereitschaftsschicht abgegolten. Wenn du mehr arbeitest, wird jede weitere Stunde zusätzlich voll als Arbeitszeit bezahlt.
Vergütung für Büro (EG 8) & PFK (EG 10): Hier gelten feste Pauschalsätze gemäß der jeweils aktuellen Anlage 1. In dieser Pauschale ist eine Arbeitsleistung von bis zu 4 Stunden enthalten. Dauert der Einsatz länger als 4 Stunden, wird die zusätzliche Zeit auf Basis deiner jeweiligen Entgeltgruppe vergütet.
Wechselwirkung mit der Freistellung für PFK: Da Rufbereitschaften für Pflegefachkräfte besonders belastend sein können, gibt es die ergänzende BV Bezahlte Freistellung von PFK im Rufbereitschaftsdienst. Diese regelt, dass PFK nach solchen Diensten Anspruch auf bezahlte Erholungszeiten haben, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Zuschläge & Fahrtzeiten: Für die tatsächliche Arbeitszeit während einer Rufbereitschaft erhältst du zusätzlich die entsprechenden Zeitzuschläge (z. B. Nacht- oder Sonntagszuschlag) gemäß Haustarifvertrag. Nachweisliche Fahrtzeiten gelten als volle Einsatzzeit.
