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Sonderzuschlag für kurzfristige Schichtübernahme

Ein Anspruch auf den 25 %-Zuschlag besteht bei Schichtübernahme für den selben Kalendertag oder den nachfolgenden Kalendertag (Mo-So). Bei Vereinbarung am Freitag gilt dies auch für den folgenden Sonntag, Feiertag oder den darauffolgenden Werktag. Der Zuschlag wird auch für nachweisliche Fahrtzeiten gezahlt und gilt zusätzlich zu den tariflichen Zeitzuschlägen.