Ein Urlaub, der einen Sonntag einschließt, wird nur gewährt, wenn der Zeitraum mindestens drei Werktage umfasst (insgesamt 4 Kalendertage). Bei Anträgen über einzelne Feiertage (z. B. Ostern, Weihnachten) müssen mindestens zwei Werktage Urlaub genommen werden (insgesamt 3 Kalendertage). Kürzere Anträge sind nur als Einzeltage unter Ausschluss der angrenzenden Sonn- oder Feiertage möglich.
