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Keine Entschuldigung für die Altenpflegerin

    Vivantes räumt Mängel in Heim ein,
    Senat bedauert Verfahrensdauer im Fall Heinisch

    In Berlin wird das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur von Vivantes gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch von vielen politischen Verantwortlichen begrüßt. Entschuldigen wollen sich bei der Altenpflegerin jedoch weder Vivantes noch Vertreter des Landes Berlin, dem der Klinikkonzern zu 100 Prozent gehört.

    Keine Entschuldigung für die Altenpflegerin


    Volltext des Urteils: Case of Heinsch vs. Germany
    Siehe auch: Pressemitteilung Whistleblower Netzwerk
    und Arbeitgeberpräsident will Rechtsmittel gegen Heinisch-Urteil
    Kommentar in der Süddeutschen Zeitung: Ein Fall von couragierter Kümmerei
    Artikel in der Frankfurter Rundschau: Zivilcourage ist nicht illoyal
    Artikel in der jungen Welt: Konsequenzen aus Kündigungsurteil gefordert