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Ulteriori commenti- Betrieb & Pandemie

    In ErgĂ€nzung zum Beitrag Coronavirus & Arbeitsrecht haben wir noch NachtrĂ€ge zum HomeOffice sowie einen Hinweis zur VergĂŒtung abgesagter Veranstal-tungen.

    In Bezug auf die EinfĂŒhrung von HomeOffice haben wir bereits deutlich gemacht, dass dies nur in gegenseitigem EinverstĂ€ndnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen eingefĂŒhrt werden kann. Zu ergĂ€nzen ist, dass laut GeschĂ€ftsfĂŒhrung bei HomeOffice eine Kostenerstattung erhöhter Strom- und Telefonrechnungen möglich sei. FĂŒr die Umsetzung wendet euch bitte an diese.

    Des weiteren besteht je nach Einzelfall auch im HomeOffice ein Versicherungsschutz bei Arbeits- und WegeunfÀllen.

    GrundsĂ€tzlich gilt, dass alle auf Grund der Corona-Pandemie abgesagte verpflichtende Veranstaltungen wie Fortbildungen, Schulungen etc. entsprechend der Planung vergĂŒtet werden.

    Nach einigem Hin und Her wurde nun doch vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen die Sonderregelung zur telefonischen Ă€rztlichen Krankschreibung bis zum 4. Mai 2020 verlĂ€ngert. Die Feststellung der ArbeitsunfĂ€higkeit bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ist also weiterhin fĂŒr einen Zeitraum von zweimal sieben Kalendertagen nach telefonischer Anamnese möglich.

    Aktuell baut ambulante dienste e.V. ein Notfallteam zur Versorgung mit SARS- CoV 2 infizierter Assistenznehmer*innen bzw. Assistenznehmer*innen in QuarantĂ€ne auf. Die hierfĂŒr notwendigen FFP2-Schutzmasken etc. konnten inzwischen wohl beschafft werden. Laut GeschĂ€ftsfĂŒhrung ist damit eine Versorgung dieser Assistenznehmer*innen möglich.

    Dass wir unter solchen UmstÀnden auch abendlich beklatscht werden, ist schön, aber vielleicht doch nicht mehr als das beschwörende Wegklatschen der eigenen Angst vor dem Zusammenbruch des Gesundheitssystems. Selbst dem Medien-Mainstream klingt dieser Applaus ohne eine dauerhafte materielle Aufwertung von Pflegeberufen inzwischen eher zynisch.

    Da hört sich eine, wenn auch nur einmalige PflegeprĂ€mie von bis zu 1500 € doch erst mal ganz gut an. Man weiß zwar noch nicht, wer genau in den Genuss dieser PrĂ€mie kommen soll – offiziell geht es um den Bereich der Altenpflege, und ob hier die Behindertenassistenz hinzuzĂ€hlen soll, ist wohl auch noch ungeklĂ€rt – noch wie diese PrĂ€mie zu bezahlen sei. Immerhin scheint es aber zwischen ver.di und der Pflegekommission der Bundesregierung eine erste GrundverstĂ€ndigung ĂŒber eine solche PrĂ€mie zu geben.

    In diesem Sinne: take the money & run. Wir halten euch auf dem laufenden.

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