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Infos zum Bildungsurlaub

Liebe Kolleg_innen,

wir haben in den BR-Sprechstunden immer wieder Anfragen rund um das Thema Bildungsurlaub. Das reicht von Fragen zu den grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen bis zu Detailfragen zur Beantragung, der Übertragbarkeit etc. Für die konkrete Beratung im Einzelfall empfehlen wir, besser in unserer Sprechstunde unter 030/69597518 anzurufen:

  • Montag: 13:00-16:00 Uhr
  • Mittwoch: 10:00-13:00 Uhr
  • Freitag: 10:00-13:00 Uhr

Ansonsten hier einige Infos zu den rechtlichen Grundlagen und zur Frage, welche Träger und Einrichtungen als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen durchführen dürfen und wie ihr an diesbezügliche Infos kommt.

Was ist Bildungsurlaub?

Info_Bildungsurlaub_Berlin

Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder beruflichen Weiterbildung dienen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) in der Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 17.05.1999 (GVBl. S. 178).

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1. Betriebsversammlung 2011 – 22.03./25.03.

1. Betriebsversammlung 2011 in Teilversammlungen

  • Dienstag, 22.03.2011 16:00-18:30 Uhr
  • Freitag, 25.03.2011 14:00-16:30 Uhr
  • Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin


    Betriebsversammlung_2011_1

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    wie das Kaninchen vor der Schlange warten wir seit Monaten auf Ergebnisse bei den Verhandlungen zum Leistungskomplex 32, der die wirtschaftliche Grundlage unseres Betriebs ist. Doch nichts geschieht. Die Kostenträger – Krankenkassen und die Öffentliche Hand – stellen sich taub, weil es das billigste für sie ist. Ganz ausdrücklich haben wir die Geschäftsführung gleich zum neuen Jahr auf die Betriebsversammlung eingeladen, damit Ihr sie fragen könnt, was der Stand der Verhandlungen ist: wie man raus kommt aus der Sackgasse; was getan und geschehen wird, wenn die Gegenseite weiterhin alle Gespräche verweigert; wann das Kaninchen beißt…

    Vereinbarung zum Leistungskomplex 32
    SV_LK32

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Prekäre Assistenz?

Bei der Neuverhandlung der Entgelte für die persönliche Behindertenassistenz in Berlin sind die Beschäftigten mit ihren Interessen ausgeschlossen

In den nächsten Wochen wird der Leistungskomplex 32 (LK 32), in dem die Entgelte für die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in Berlin geregelt sind, zwischen den Pflegekassen und Senat als Kostenträger auf der einen Seite, den Geschäftsführungen der Anbieter auf der anderen Seite unter Ausschluss der betroffenen Beschäftigten neu verhandelt.

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Positionspapier des Betriebsrats (11/2010)

Positionspapier des Betriebsrats ambulante dienste e.V. im Rahmen der Kampagne und der Aktionen zu den anstehenden Vergütungsverhandlungen des Leistungskomplexes 32

Obwohl die Vergütungsverhandlungen zum Leistungskomplex 32 noch nicht einmal begonnen haben und sicherlich weitere Aktionen notwendig sein werden, um den Druck auf die Verhandlungen hochzuhalten, wollen wir anlässlich der entstandenen Begleitmusik zur Kampagne noch einmal in zentralen Punkten unsere Position verdeutlichen und ein paar Dinge klar stellen.

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