Hintergrund
Über den betrieblichen Verteiler wurde am 02.08. eine eMail mit dem Betreff „akuter Notstand – Hilferuf Vermittlung“ an alle Assistent*innen verschickt, die u.a. folgenden Satz enthielt:
„Wir zahlen für alle Schichten, die ab heute, Mi. 02.08.23, für den Zeitraum Do. 03.08.2023 – Mo. 07.08.23 vermittelt wurden und vermittelt werden, einen zusätzlichen Sonderzuschlag.“
Dies geschah abermals am 09.08. mit dem Betreff „Heute am Mittwoch – erneuter Hilferuf Vermittlung“ und u.a. folgendem Satz:
„Wir zahlen für alle Schichten, die ab heute, Mi. 09.08.23, für den Zeitraum Mi. 09.08.2023 – Mo. 14.08.23 vermittelt wurden und vermittelt werden, einen zusätzlichen Sonderzuschlag.“
Die Versendung dieser eMails fand ohne Information und Abstimmung mit dem Betriebsrat statt, obwohl dieser in der Sache ein Mitbestimmungsrecht hat.Weiterlesen »Zusätzlicher Sonderzuschlag August 2023