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Zwischen Tür und Angel…

    Vereinbarung Praktikant*innenvergütung

    In Ergänzung zu § 4 Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011

    Die Vereinbarung in (zentralen) Auszügen:

    § 2 Einsatz von Praktikant*innen und Prakti-kant*innenvergütung

    Praktikant*innen werden nicht im Rahmen von regulären Arbeitsplätzen eingesetzt, sondern ausschließlich zusätzlich.

    Praktikant*innen, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Hochschulstudiums ein Praktikum im Umfang von mindestes 3 Monaten bei ambulante dienste e.V. absolvieren, erhalten ein pauschales Praktikantenentgelt in Höhe von 500,- € monatlich.