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Assistenten gibt's nicht zum Billigtarif

Mehr als 100 Beschäftigte, die Behinderte unterstützen, demonstrierten vor Senatsverwaltung für Soziales

Trillerpfeifen, Transparente und Schilder. Mehr als hundert Beschäftigte aus dem Bereich Persönliche Behindertenassistenz sind trotz Regens und Gewitters am Mittwochnachmittag vor die Senatsverwaltung für Soziales in Berlin-Kreuzberg gekommen. »Assistenzlöhne Rauf! McPflege abwählen«, heißt es auf einem großen Transparent.

Die Beschäftigten, die von einigen Rollstuhlfahrern unterstützt werden, fordern: Deutliche Lohnsteigerungen und »Tariflöhne in Höhe von 11,50 Euro für alle« sowie eine offizielle Anerkennung ihrer Tätigkeit als Assistenten für schwerbehinderte Menschen.

Nicht_zum_Billigtarif (Neues Deutschland, 09.06.2011; von Martin Kröger)

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Billig und rechtlos

Beschäftigte der Behindertenassistenz fordern Tarifverträge und angemessene Entlohnung. Bislang keine Zugeständnisse vom Senat

Mit einer Protestkundgebung vor der Senatsverwaltung für Soziales in Berlin-Kreuzberg machten Beschäftigte von Unternehmen der sogenannten persönlichen Behindertenassistenz und ihre Klienten am Mittwoch auf ihre unzumutbaren Arbeitsbedingungen aufmerksam.

Neben den Betriebsräten der beiden größten Anbieter ambulante dienste e.V. und Lebenswege gGmbH hatte auch die Gewerkschaft ver.di zu der Veranstaltung aufgerufen. In Berlin arbeiten über 1000 Beschäftigte in der persönlichen Assistenz und ermöglichen rund 200 Behinderten ein weitgehend selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben.

Billig_und_rechtlos (Junge Welt, 09.06.2011; von Rainer Balcerowiak)

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Protest der Behinderten Assistenz: Care-Sektor braucht Kümmerer

Behinderten-AssistentInnen fordern Tariflöhne.
Die Senatssozialverwaltung bedauert:
Ihr seien in diesem Konflikt die Hände gebunden.

„Tariflöhne für alle, sonst gibts Krawalle.“ Mit diesem und anderen Slogans demonstrierten am Mittwoch rund 150 Beschäftigte und AktivistInnen von Behindertenverbänden vor der Senatsverwaltung für Soziales in Kreuzberg. Ihr Anliegen: eine bessere Bezahlung der Behinderten-AssistentInnen. Krawalle gab es aber nicht – und der hartnäckige Sommerregen zerstreute die Gruppe schneller als geplant.

Care_sektor_braucht_Kümmerer (taz, 09.06.2011; von Peter Nowak)

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Aktionswoche zu den Vergütungsverhandlungen LK 32

Beschäftigte in der Behindertenassistenz stören laufende Senatsverhandlung und fordern höhere Vergütungsätze!

Behinderte protestieren gleichzeitig mit einer Mahnwache gegen eine Beschränkung des Berechtigtenkreises, der Leistungen nach dem LK 32 erhalten soll!

Eine Delegation von Beschäftigten und Mitgliedern des Betriebsrats von ambulante dienste e.V. besetzte am heutigen Dienstag in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales den Verhandlungsraum, in dem der Vergütungsvertrag zwischen Kostenträgern und Anbietern von Persönlicher Behindertenassistenz, der LK32, neu verhandelt wird. Obwohl jede Repräsentation von Arbeitnehmerinteressen in diesen Verhandlungen systematisch ausgeschlossen wird, gelang es so zumindest auf die Situation der über 1000 Berliner Beschäftigte in diesem Bereich hinzuweisen. Siehe auch: Pressemitteilung_31_05_2011

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Zum Anspruch auf Bildungsurlaub

Bildungsurlaub – Zwei-Jahres-Rhythmus nach § 2 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)

In den Sprechstunden haben wir immer wieder Anfragen, wie und welchem Umfang Bildungsurlaub genommen werden kann. Streitfall mit der Leitung ist oftmals die Frage, wie denn der Zweijahreszeitraum bemessen wird, ob z.B. 2011 der Bildungsurlaub für die Jahre 2010 und 2011 genommen werden kann. Nach der Interpretation der Leitung ist aber kein Rückgriff auf vergangene Jahre möglich, 2011 könne insofern nur Bildungsurlaub für 2011 und 2012 genommen werden, wenn er denn zusammengelegt werden soll.

Über diese strittige Frage hat nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin am 21.05.2010 entschieden Entscheidung_LAG_21_05_2010Weiterlesen »Zum Anspruch auf Bildungsurlaub

Who cares? Geschichte und Alltag der Krankenpflege

Die Ausstellung möchte einen näheren Einblick in die Herausbildung und die alltägliche Arbeit desjenigen Berufsstandes geben, der eine der tragenden Säulen und die größte Gruppe im hiesigen Gesundheitswesen darstellt. Ab etwa 1800 setzt in der Krankenpflege ein Prozess der Berufswerdung ein, der durch viele Faktoren beeinflusst ist und vor allem eines zeigt: Vielfalt in den Strukturen.

Who_cares
Begleitbuch

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Kündigungsfristen – Berechnung Beschäftigungsdauer

Arbeitgeber müssen bei der ordentlichen und fristgerechten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten, die im § 622 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Dort ist festgeschrieben, dass sich mit zunehmender Beschäftigungsdauer die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist verlängert. Ist diese Regelung für den/die Beschäftigte/n günstiger als die Regelung im Arbeitsvertrag (bei Assistent_innen § 5 Abs. 2 des Arbeitsvertrags: acht Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats), so ist sie anzuwenden. Im umgekehrten Fall gilt die Regelung im Arbeitsvertrag.Weiterlesen »Kündigungsfristen – Berechnung Beschäftigungsdauer