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Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Aufruf der Medibüros, Medinetze und medizinischen Flüchtlingshilfen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Webseite der Kampagne

Eingeführt wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 1993 mit dem Ziel, Asylsuchende und Geflüchtete abzuschrecken, u.a. durch Leistungen unter dem Existenzminimum und unzureichende Gesundheitsversorgung. Nach diesem Gesetz ist nur die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen abgedeckt. Jede darüber hinausgehende Behandlung ist eingeschränkt und individuell beim Sozialamt zu beantragen.Weiterlesen »Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Hossa! Nimm 5, Take 2? Erholungsurlaub Assistent_innen

Ich wünsche Ihnen trotz des eventuellen Ärgers, dass Sie einen schönen Restsommer haben und auch mal aus der Alltagsmühle ausbrechen können.

Ergänzende Vereinbarungen Teil II

Anspruch auf Erholungsurlaub der Assistent_innen

Die Betriebsparteien vereinbaren die nachfolgende Ergänzung zu § 9 Erholungsurlaub der Betriebs-vereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011.Weiterlesen »Hossa! Nimm 5, Take 2? Erholungsurlaub Assistent_innen

Die Stillangst geht um…

+++ Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen +++

Pressemitteilung Nr. 23/15 vom 21.07.2015 (Arbeitsgericht Berlin)

Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR verurteilt.

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Acht halbe Brötchen!

Two And A Half Men, 8 Mile, Eight Miles High. Und schon wieder war was passiert. Anekdoten aus der Welt der Arbeit.

Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin hatte aus dem Kühlschrank des Pausenraumes acht belegte Brötchenhälften entnommen und mit ihren Kolleg_innen verzehrt, die eigentlich für externe Mitarbeiter_innen wie Rettungssanitäter bestimmt waren.

Sie hatte daraufhin nach 23 Beschäftigungsjahren die fristlose Kündigung erhalten. Das Arbeitsgericht Hamburg hat nun die Kündigung der Gesundheits- und Krankenpflergerin für unwirksam erklärt, da sie grob unverhältnismäßig sei (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.07.2015 – Az. 27 Ca 87/15)Weiterlesen »Acht halbe Brötchen!