BV II/2019 – Beitrag Arbeitsvolumen
Arbeit auf Abruf & Personalpolitik
Mitte April hatten wir bereits von aktuellen Änderungen im Teilzeit- und Befristungs-gesetz und dem Umgang des Arbeitgebers mit diesen gesetzlichen Änderungen unter dem Titel „Von der Teilzeitbrücke zur Arbeit auf Abruf“ berichtet. Wir dokumentieren hier einen Beitrag aus der letzten Betriebs-versammlung, der dieses Thema abermals aufgreift, um abschließend einen Bogen zur betrieblichen Personalpolitik zu schlagen.
Die meisten Assistent*innen bei ambulante dienste e.V. haben schriftliche Arbeitsverträge ohne festgelegte Stundenzahl. Das heißt, es gilt zwischen Assistent*in und Arbeitgeber als vereinbart, dass der*die Assistent*in seine*ihre Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Gesetzlich wird das als Arbeit auf Abruf bezeichnet.Weiterlesen »BV II/2019 – Beitrag Arbeitsvolumen

+ Mittwoch, 05.06. 15:00-19:00 Uhr
Liebe Kolleg*innen,

3. Betriebsversammlung 2018
Liebe Kolleg*innen,