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Vergütung Basisqualifikation – Erhöhung der Entgelte

Die Qualifizierung der Assistent*innen erfolgt bei ambulante dienste e.V. über eine Basisqualifizierung (BQ) vor Aufnahme der Tätigkeit, einen Praxisteil im Rahmen der Einarbeitung und Durchführung der Assistenztätigkeit sowie mehrmaligen Praxisreflexionen nach Aufnahme der Tätigkeit.

Praxisteil sowie -reflexionen werden vollständig vergütet, da diese bereits als Beschäftigte erfolgen. Der BQ-Kurs wurde bisher nur anteilig und unter bestimmten Konditionen vergütet. Diese Vergütung haben wir nun erneut mit der Geschäftsführung verhandelt und untenstehende Protokoll-notiz zur ergänzenden Vereinbarung Qualifizierung & Fortbildungen abgeschlossen.Weiterlesen »Vergütung Basisqualifikation – Erhöhung der Entgelte

Das opake Arbeitsverhältnis

Opazität (lateinisch opacitas „Trübung, Beschattung“) bezeichnet allgemein das Gegenteil von Transparenz, also mangelnde Durchsichtigkeit bzw. mangelnde Durchlässigkeit.

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen
Neuregelungen ab dem 01.08.2022

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (Richtlinie EU 2019/1152) verabschiedet. Das Gesetz ist zum 01.08.2022 in Kraft getreten und bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen mit sich.

Auf der Betriebsversammlung im Oktober hatten wir einen aktuellen Beitrag zum Thema. Uns ging es insbesondere darum, die durch die zwingende Umsetzung der EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung und i.d.F. vor allem auch notwendige betriebliche Praxis zu thematisieren: ergeben sich dadurch eventuell Vorteile für die Beschäftigten durch die Bestimmung und Festlegung ihrer Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen? Baut es Grauzonen, Ambivalenzen und Unklarheiten ab, die sich gewöhnlich zum Nachteil der Beschäftigten auswirken?Weiterlesen »Das opake Arbeitsverhältnis

Der BR fordert: Inflationsausgleichsprämie von 1000 Euro

Wir dokumentieren einen Brief, den wir gestern an die Geschäftsführung gesendet haben. Weitere Infos dazu in Kürze.

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Inflationsausgleichsprämie von 1000 €

Mit diesem Schreiben wollen wir nochmals auf unsere auf der letzten Betriebsversammlung im Dezember bereits vorgetragenen Forderung einer Inflationsaus-gleichsprämie von 1000 € aus betrieblichen Mitteln zurückkommen.

Teil dieser Forderung ist auch eine zeitnahe Umsetzung, da die durch die galoppierende Inflation entstehenden Mehrausgaben insbesondere bei Energie und Lebensmitteln ja bereits jetzt und nicht in einer fernen Zukunft anfallen. Wir würden es begrüßen, wenn wir bereits auf dem Monatsgespräch am kommenden Freitag über unser Anliegen sprechen könnten.

Zur inhaltlichen Begründung: Weiterlesen »Der BR fordert: Inflationsausgleichsprämie von 1000 Euro

To be continued – Aktualisierte Sonderzuschläge

Ergänzende Vereinbarung Sonderzuschlag Lohnbuchhaltung

Im Frühjahr 2021 hatten wir eine ergänzende Vereinbarung über einen Sonderzuschlag für Beschäftigte in der Entgeltgruppe 9a in der Lohnbuchhaltung mit der Geschäftsführung verhandelt und beschlossen. Diese Vereinbarung war in ihrer Laufzeit an den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 gebunden und endete mit Abschluss eines neuen Haustarifvertrages.

Da nun ein Änderungstarifvertrag vorliegt, der den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 ablöst, haben wir ebenfalls eine aktualisierte ergänzende Vereinbarung abgeschlossen, die in ihren zentralen Inhalten der alten Vereinbarung entspricht.Weiterlesen »To be continued – Aktualisierte Sonderzuschläge

Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz II

Pauschale Vergütung von Testzeiten bei Assistenz im Krankenhaus

Kommen Assistenznehmer*innen ins Krankenhaus und muss i.d.F. persönliche Assistenz dort vor Ort geleistet werden, besteht zur Zeit für AD-Beschäftigte die Auflage, bei Betreten der Einrichtung einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen zu müssen.

Dieser kann im Unterschied zur sonstigen Assistenztätigkeit nicht als Selbsttest durch Nutzung der betrieblichen bereitgestellten Testsets durchgeführt werden. Der dabei entstehende Aufwand für die Beschäftigten wurde bisher mit 0,5 Stunden pro Test vergütet. Wir haben mir der Geschäftsführung nun vereinbart, dass dieser mit pauschal mit zwei Stunden vergütet wird.

Unabhängig von dieser Vereinbarung sehen wir dringenden Handlungsbedarf, was die Vergütung auch der regelmäßig durchzuführenden Schnelltests vor Schichtbeginn betrifft. Auch wenn die zeitliche Lage nicht mehr in der Form durch den Arbeitgeber bestimmt ist, wie es noch zu Zeiten war, als 30 Minuten vor Schichtbeginn vor Ort getestet werden musste, stellt es doch einen weitreichenden Eingriff in den Alltag und die Freizeit der Beschäftigten dar.Weiterlesen »Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz II

Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz I

 Vergütung Antragstellung erweitertes Führungszeugnis

Gemäß § 124 Abs. 2 SGB IX besteht für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, sich von Beschäftigten mit Kontakt zu Leistungsempfängern vor Einstellung oder Tätigkeitsaufnahme und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vor-legen zu lassen.

Da im Herbst 2019 diese Voraussetzung für eine Beschäftigung oder Tätigkeitsaufnahme im Betrieb eingeführt wurde und in diesem Fall alle drei Jahre als regelmäßiger Abstand gilt, sind im Herbst 2022 ein Großteil der Beschäftigten erneut zur Vorlage eines aktualisierten erweiterten Führungszeugnisses angeschrieben worden.

Laut Schreiben der Geschäftsführung sollte die Beantragung des Führungszeugnisses pauschal mit 0,5 Stunden vergütet werden, was uns angesichts des Aufwands als deutlich zu gering schien. Wir haben uns nun mit der Geschäftsführung auf folgendes verständigt:

Rückwirkend ab dem 01.01.2022 wird der zeitliche Aufwand für die Beantragung und Beschaffung des erweiterten Führungszeugnisses pauschal mit zwei Stunden vergütet, so bald dessen Eingang bzw. Vorlage erfolgt.Weiterlesen »Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz I

Rückmeldeverhalten? What? Das Recht auf Frei!

WAS? ECHT?

Der Betriebsrat hatte darüber Kenntnis erlangt, dass das Rückmeldeverhalten der Assistent*innen kontrolliert, dokumentiert und bewertet werden soll. Es ging also nicht mehr nur darum, in seiner Freizeit seitens des Arbeitgebers überhaupt kontaktiert wer-den zu dürfen, sondern tatsächlich um die Frage, wie Beschäftigte mit diesen Ein-griffen in ihre Freizeit umgehen.

In einem ersten Schreiben vom 13.09.2022 haben wir folgendermaßen geantwortet:Weiterlesen »Rückmeldeverhalten? What? Das Recht auf Frei!

Gratifikation für pandemiebedingte Mehrbelastungen

Protokollnotiz Sonderurlaub für Pflegefachkräfte

Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel, die pandemiebedingten zusätzlichen Belastungen und Beanspruchungen der Pflegefachkräfte in den Kalenderjahren 2020 und 2021 rückwirkend zu gratifizieren. Dies soll in Form von zusätzlichen Sonderurlaub geschehen: für das Kalenderjahr 2020 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von zwei Urlaubstagen, für das Kalenderjahr 2021 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von drei Urlaubstagen gewährt. Untenstehend die Protokollnotiz im Wortlaut: Weiterlesen »Gratifikation für pandemiebedingte Mehrbelastungen