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Life in sequence: do Androids dream of better days?

1. Betriebsversammlung 2022
in Teilversammlungen

Da nun bald erneut vier Bürojahre vergangen sind – die angeblich vier Erdenjahren entsprechen sollen – haben wir Akten und Notizen gewälzt und bilanzieren: Zahlen, Fakten, Fallbeispiele, Verluste und Gewinne…das BR-Büro im Versuch einer Antwort.


Montag, 04.04. 12:00-15:00 Uhr
als Videokonferenz

Anmeldung: Bis zum 27.03.2022 mit Klarnamen und eMail-Adresse per eMail an
betriebsrat.ambulante_dienste@web.de


Donnerstag, 07.04. 13:00-16:00 Uhr
als Präsenzveranstaltung

Versammlungsraum im Mehringhof – Gneisenaustr. 2a – 10961 Berlin
Anmeldung: Bis zum 27.03.2022 mit Klarnamen und eMail-Adresse per eMail an
betriebsrat.ambulante_dienste@web.de (Teilnahme nur mit negativem Schnelltest und FFP2-Maske)

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Protokollnotiz: Vergütung von Impfterminen

Wir hatten im Dezember neben der pauschalen Vergütung der Testzeiten und der Wiedereinführung einer sog. Hygienezulage durch die pandemiebedingten Mehrbelastungen auch die pauschale Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 gefordert. Zum letzten Punkt haben wir uns mit der Geschäftsführung verständigt und eine entsprechende Protokoll-notiz niedergelegt.Weiterlesen »Protokollnotiz: Vergütung von Impfterminen

[SDA] – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Wir hatten vor kurzem die Anfrage eines Kollegen, ob bei ambulante dienste e.V. bereits die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich sei. Blieb die Frage, ob die Übermittlung an den Arbeitgeber oder die zuständige Krankenkasse gemeint ist, oder im besten Fall eben beides. Keine unwichtige Frage angesichts der Auskunft des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen, dass sich die jährlichen Krankschreibungen auf ca. 77 Millionen belaufen. Von der Geschäftsführung erhielt der Kollege Auskunft, dass die digitale Krankschreibung zwar in Planung, zum jetzigen Zeitpunkt aber der gelbe Schein wie gehabt in Papierform einzureichen sei.Weiterlesen »[SDA] – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Update: Ausnahmeregelung Arbeitszeitgesetz

Wir schrieben Ende Juli, dass die betrieblichen Arbeitszeitregelungen für Assistent*innen einer befristeten Ausnahmegenehmigung unterliegen. Diese muss seitens des Arbeitgebers alle drei Jahre neu beantragt und eine entsprechende Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden. Diese Bewilligung liegt nun vor. Zusammenfassend in Auszügen:

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) bewilligt den Antrag von ambulante dienste e.V. vom 02.07.2021 inklusive der nachgereichten Unterlagen vom 16.07.2021.
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Quantitative Erhebung…

…des Vorkommens sexualisierter Gewalt gegenüber Arbeitnehmer*innen

Wir möchten an dieser Stelle nochmals auf die letzte Woche gestartete Fragebogen-aktion zum Vorkommen sexualisierter Gewalt gegen Arbeitnehmer*innen von ambulante dienste e.V.  hinweisen. Den Link zur Online-Version der Befragung solltet ihr mit der Ankündigung erhalten haben, wenn nicht, meldet euch nochmals bei uns.

Wenn ihr den Fragebogen lieber auf Papier ausfüllen möchtet oder weitere Fragen dazu habt, dann wendet euch an uns: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de oder an die AGG-Beschwerdestelle unter AGG-Beschwerdestelle@adberlin.com.

Die Fragebogenaktion endet zum 30.09.2021.Weiterlesen »Quantitative Erhebung…

++Arbeit++Ruhe++Länge++Zeit++Pause++Regel++Ausnahme++

Die betrieblichen Arbeitszeitregelungen für Assis-tent*innen unterliegen einer befristeten Ausnahme-genehmigung. Diese muss seitens des Arbeitgebers alle drei Jahre beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesund-heitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) neu beantragt und eine entsprechende Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden.

Wir wurden gerade wieder von der Geschäftsführung in der Sache angefragt und haben unter bestimmten Voraussetzungen einer abermaligen Verlängerung der Ausnahmeregelung zugestimmt. Mehr zu den Hinter-gründen findet ihr in diesen Beiträgen:Weiterlesen »++Arbeit++Ruhe++Länge++Zeit++Pause++Regel++Ausnahme++

Sonderzuschlag bei kurzfristiger Vermittlung

Erhöhung von 20% auf 25%

Nach längeren Verhandlungen mit der Geschäftsführung haben wir nun die novellierte ergänzende Vereinbarung zum Sonderzuschlag bei kurzfristiger Vermittlung abgeschlossen. Zentrale Änderung ist die allgemeine Erhöhung dieses Sonderzuschlages von 20% auf 25%.

Dieser Sonderzuschlag von 25% gilt auch für die vergüteten Fahrtzeiten bei der kurzfristigen Übernahme von Schichten, sowie bei der kurzfristigen Übernahme einer Rufbereitschaftsschicht im Rahmen der Rufbereit-schaftsdienste. Und natürlich auch für die kurzfristige Übernahme z.B. einer Schicht in der Büroorganisation.

Der Anspruch auf die sonstigen Zeitzuschläge bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.

Auch im Falle des Annahmeverzuges des Arbeitgebers besteht ein entsprechender Vergütungsanspruch.

Vereinbart haben wir weiter, dass dieser Anspruch rückwirkend ab dem Juli 2020 gelten soll. Was zur Folge hat, dass zahlreiche Kolleg*innen einen Anspruch auf nachträgliche Vergütung haben werden.

Schaut auf eure Lohnabrechnungen und meldet euch bei uns, wenn ihr dazu Fragen habt.Weiterlesen »Sonderzuschlag bei kurzfristiger Vermittlung

Auszug Newsletter 131: Aktuelles zum Dienstplanausschuss

Dienstplanausschuss revisited

In den letzten Monaten erreichten den Dienst-planausschuss (DPA) abermals zahlreiche Beschwerden von Assistent*innen, die aufgrund ihrer ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation nicht auf ihr übliches Volumen an monatlichen Arbeitsstunden gelangten. Im April hatten wir eine Rekordanzahl an zu behandelnden Einzelfällen.

Viele der beschwerdeführenden Assistent*innen konnten mit Hilfe des DPA aktuelle Stundenausfälle durch eine finanzielle Absicherung auf das durch-schnittliche monatliche Stundenvolumen kompen-sieren.Weiterlesen »Auszug Newsletter 131: Aktuelles zum Dienstplanausschuss