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To be continued – Aktualisierte Sonderzuschläge

Ergänzende Vereinbarung Sonderzuschlag Lohnbuchhaltung

Im Frühjahr 2021 hatten wir eine ergänzende Vereinbarung über einen Sonderzuschlag für Beschäftigte in der Entgeltgruppe 9a in der Lohnbuchhaltung mit der Geschäftsführung verhandelt und beschlossen. Diese Vereinbarung war in ihrer Laufzeit an den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 gebunden und endete mit Abschluss eines neuen Haustarifvertrages.

Da nun ein Änderungstarifvertrag vorliegt, der den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 ablöst, haben wir ebenfalls eine aktualisierte ergänzende Vereinbarung abgeschlossen, die in ihren zentralen Inhalten der alten Vereinbarung entspricht.Weiterlesen »To be continued – Aktualisierte Sonderzuschläge

Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz II

Pauschale Vergütung von Testzeiten bei Assistenz im Krankenhaus

Kommen Assistenznehmer*innen ins Krankenhaus und muss i.d.F. persönliche Assistenz dort vor Ort geleistet werden, besteht zur Zeit für AD-Beschäftigte die Auflage, bei Betreten der Einrichtung einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen zu müssen.

Dieser kann im Unterschied zur sonstigen Assistenztätigkeit nicht als Selbsttest durch Nutzung der betrieblichen bereitgestellten Testsets durchgeführt werden. Der dabei entstehende Aufwand für die Beschäftigten wurde bisher mit 0,5 Stunden pro Test vergütet. Wir haben mir der Geschäftsführung nun vereinbart, dass dieser mit pauschal mit zwei Stunden vergütet wird.

Unabhängig von dieser Vereinbarung sehen wir dringenden Handlungsbedarf, was die Vergütung auch der regelmäßig durchzuführenden Schnelltests vor Schichtbeginn betrifft. Auch wenn die zeitliche Lage nicht mehr in der Form durch den Arbeitgeber bestimmt ist, wie es noch zu Zeiten war, als 30 Minuten vor Schichtbeginn vor Ort getestet werden musste, stellt es doch einen weitreichenden Eingriff in den Alltag und die Freizeit der Beschäftigten dar.Weiterlesen »Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz II

Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz I

 Vergütung Antragstellung erweitertes Führungszeugnis

Gemäß § 124 Abs. 2 SGB IX besteht für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, sich von Beschäftigten mit Kontakt zu Leistungsempfängern vor Einstellung oder Tätigkeitsaufnahme und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vor-legen zu lassen.

Da im Herbst 2019 diese Voraussetzung für eine Beschäftigung oder Tätigkeitsaufnahme im Betrieb eingeführt wurde und in diesem Fall alle drei Jahre als regelmäßiger Abstand gilt, sind im Herbst 2022 ein Großteil der Beschäftigten erneut zur Vorlage eines aktualisierten erweiterten Führungszeugnisses angeschrieben worden.

Laut Schreiben der Geschäftsführung sollte die Beantragung des Führungszeugnisses pauschal mit 0,5 Stunden vergütet werden, was uns angesichts des Aufwands als deutlich zu gering schien. Wir haben uns nun mit der Geschäftsführung auf folgendes verständigt:

Rückwirkend ab dem 01.01.2022 wird der zeitliche Aufwand für die Beantragung und Beschaffung des erweiterten Führungszeugnisses pauschal mit zwei Stunden vergütet, so bald dessen Eingang bzw. Vorlage erfolgt.Weiterlesen »Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz I

Rückmeldeverhalten? What? Das Recht auf Frei!

WAS? ECHT?

Der Betriebsrat hatte darüber Kenntnis erlangt, dass das Rückmeldeverhalten der Assistent*innen kontrolliert, dokumentiert und bewertet werden soll. Es ging also nicht mehr nur darum, in seiner Freizeit seitens des Arbeitgebers überhaupt kontaktiert wer-den zu dürfen, sondern tatsächlich um die Frage, wie Beschäftigte mit diesen Ein-griffen in ihre Freizeit umgehen.

In einem ersten Schreiben vom 13.09.2022 haben wir folgendermaßen geantwortet:Weiterlesen »Rückmeldeverhalten? What? Das Recht auf Frei!

Gratifikation für pandemiebedingte Mehrbelastungen

Protokollnotiz Sonderurlaub für Pflegefachkräfte

Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel, die pandemiebedingten zusätzlichen Belastungen und Beanspruchungen der Pflegefachkräfte in den Kalenderjahren 2020 und 2021 rückwirkend zu gratifizieren. Dies soll in Form von zusätzlichen Sonderurlaub geschehen: für das Kalenderjahr 2020 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von zwei Urlaubstagen, für das Kalenderjahr 2021 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von drei Urlaubstagen gewährt. Untenstehend die Protokollnotiz im Wortlaut: Weiterlesen »Gratifikation für pandemiebedingte Mehrbelastungen

++ Rundbrief 148 ++: Von Terminen und Sonderzahlungen

Liebe Kolleg*innen,

wir wollen euch schon mal auf die kommenden Betriebs-versammlungen hinweisen, die im Oktober als Abteilungs-versammlungen stattfinden werden.


Abteilungsversammlungen Assistent*innen

+ Mittwoch, 05.10. 14:00-17:00 Uhr

Die BV findet voraussichtlich als Hybridveranstaltung Online und in der Regenbogenfabrik statt. Sollte es in diesem Format nicht klappen, wird es eine Online-Versammlung geben.

+ Freitag, 07.10. 12:00-15:00 Uhr

Die BV findet als Präsenzveranstaltung im ://about blank  statt.

Abteilungsversammlung Mitarbeiter*innen Organisation

+ Donnerstag, 13.10. 15:00-18:00 Uhr

Diese Versammlung wird als Online-Veranstaltung stattfinden.

Die offizielle schriftliche Einladung werdet ihr Anfang September mit der Post erhalten. Darin dann auch Angaben zu den Anmeldeformalitäten usw.Weiterlesen »++ Rundbrief 148 ++: Von Terminen und Sonderzahlungen