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Zum Anspruch auf Bildungsurlaub

Bildungsurlaub – Zwei-Jahres-Rhythmus nach § 2 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)

In den Sprechstunden haben wir immer wieder Anfragen, wie und welchem Umfang Bildungsurlaub genommen werden kann. Streitfall mit der Leitung ist oftmals die Frage, wie denn der Zweijahreszeitraum bemessen wird, ob z.B. 2011 der Bildungsurlaub für die Jahre 2010 und 2011 genommen werden kann. Nach der Interpretation der Leitung ist aber kein Rückgriff auf vergangene Jahre möglich, 2011 könne insofern nur Bildungsurlaub für 2011 und 2012 genommen werden, wenn er denn zusammengelegt werden soll.

Über diese strittige Frage hat nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin am 21.05.2010 entschieden Entscheidung_LAG_21_05_2010Weiterlesen »Zum Anspruch auf Bildungsurlaub

Die gesundheitliche Situation älterer Pflegekräfte

Das alte kulturelle Modell der Arbeit war jenes, in dem „die Alten“ im Betrieb eine Machtposition hatten und Senioritätsrechte besaßen (nach Richard Sennett „Der flexible Mensch“).

Liebe Kolleg_innen, sowohl bei den Assistent_innen als auch bei den Organisationsmitarbeiter_innen des Betriebs ist ein nicht unerheblicher Anteil der Mitarbeiter_innen bereits jetzt über 50 Jahre alt oder wird dies in den nächsten Jahren.

Vor diesem Hintergrund soll im Frühsommer 2011 eine Veranstaltung durchgeführt werden, die auf die spezielle Situation dieser Beschäftigtengruppe eingehen wird und als Ausgangspunkt für eine entsprechende Arbeitsgruppe dienen soll. Genauere Informationen werdet ihr in den nächsten Wochen mit einer offiziellen Einladung erhalten.

Für Interessierte wollen wir bereits jetzt einen Beitrag veröffentlichen, der im Rahmen einer Sitzung des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) gehalten wurde.

Die gesundheitliche Situation älterer Pflegekräfte
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Dienstanweisung (Material zur BV)

Und dann – was ist das denn – das sog. Sorgfaltspflichtpapier? Als Dienstanweisung kommt es daher stolziert, sorgt für Unruhe, schafft Verunsicherung und ist Papier…schrieben wir in der Einleitung zur Betriebsversammlung! Auf das Sorgfaltspflichtpapier wird an anderer Stelle nochmals genauer einzugehen sein…an dieser Stelle erstmal ein paar Hintergrundinfos zum Direktions- und Weisungsrecht und ihren Grenzen…

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