Zum Anspruch auf Bildungsurlaub
Bildungsurlaub – Zwei-Jahres-Rhythmus nach § 2 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)
In den Sprechstunden haben wir immer wieder Anfragen, wie und welchem Umfang Bildungsurlaub genommen werden kann. Streitfall mit der Leitung ist oftmals die Frage, wie denn der Zweijahreszeitraum bemessen wird, ob z.B. 2011 der Bildungsurlaub für die Jahre 2010 und 2011 genommen werden kann. Nach der Interpretation der Leitung ist aber kein Rückgriff auf vergangene Jahre möglich, 2011 könne insofern nur Bildungsurlaub für 2011 und 2012 genommen werden, wenn er denn zusammengelegt werden soll.
Über diese strittige Frage hat nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin am 21.05.2010 entschieden Entscheidung_LAG_21_05_2010Weiterlesen »Zum Anspruch auf Bildungsurlaub
