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Quel malheur! Krank oder arbeitsunfähig?

BV  Nachweispflicht Arbeitsunfähigkeit

Eine empirisch-emotionale Einführung

Die Sorge um sich und das Gemeinwesen vs. betrieblichem Fehlzeitenmanagement ist die abstrakte Ausgangsfrage. In diesem blog haben wir zähnekirschend schon das ein oder andere Mal das „Sozialisistische Patentenkollektiv“ als historischen Verweis verlinkt. Nach der Leitidee des SPK „Aus der Krankheit eine Waffe machen“ sollte der Kranke sein „bewusstloses Unglück“ in ein „unglückliches Bewusstsein“ verwandeln, über das er die Ursache seines Elends erkennt.Weiterlesen »Quel malheur! Krank oder arbeitsunfähig?

Vergütungsverhandlungen LK 32 – Nachtrag

Abschluss der Verhandlungen LK 32
Erhöhung der Beschäftigtenlöhne um 17,42%

Auch wenn der Abschluss der Vergütungs-verhandlungen zum LK 32 inzwischen sicherlich die Runde gemacht hat, möchten wir nochmals das Ergebnis in Gänze vorstellen und ein paar Anmerkungen dazu machen. Eine erste Bewertung haben wir u.a. auf der letzten Betriebsversammlung bereits präsentiert, gegebenenfalls wird eine entsprechende schriftliche Stellungnahme folgen.

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Präsent sein macht krank!

Ich bin dann mal weg…

Unsere Webseite war noch ganz jung, als wir im März 2011 den ersten Beitrag zum Präsentismus veröffentlichten. Anlass waren Artikel in der Presse und eine Broschüre der Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin zum Thema.

Drei Monate später – im Juni 2011 – haben wir mit dem Gejammer der Arbeitgeber über die Folgekosten des Präsentismus nachgelegt.

Seit kurzem liegt nun die Studie des DGB-Indez: Gute Arbeit zum Thema „Arbeiten trotz Krankheit: Wie verbreitet ist der Präsentismus?“ mit den neuen alten Erkenntnissen vor:Weiterlesen »Präsent sein macht krank!

Assistent_innen sind keine Tendenzträger!

Beschluss des Arbeitgerichts vom 06.01.2016

Geschäftszeichen 56 BV 1684/15

Die ausführliche schriftliche Begründung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 06.01.2016 liegt nun seit wenigen Tagen vor. Zur Erinnerung: in der Streitsache ging es um die Frage, ob dem Betriebsrat die Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG vollumfänglich zustehen, oder ob diese im Sinne des § 118 BetrVG eingeschränkt sind, da es sich bei den Assistent_innen um Tendenzträger handelt und der Betriebsrat insofern bei der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung dieser Beschäftigtengruppe lediglich ein Informationsrecht und kein Einspruchsrecht hat. Den Volltext findet ihr hier, ansonsten eine kurze Zusammenfassung der Begründung des Arbeitsgerichts: Weiterlesen »Assistent_innen sind keine Tendenzträger!