Kurzurlaub…
…oder wie aus der Erholung eine Pflicht wird!
In ihrem Schreiben „Information Einsatz-begleitung – Regelungen zu:“ schreibt die Leitung unter 1.) Urlaubsplanung und Urlaubsgenehmigung zur zusammen-hängenden Gewährung von Urlaub, dass
„die Stückelung von Urlaub in einzeln beantragte Urlaubstage (außer in Notfall/ Fürsorge Arbeitgeber erforderlich) nur genehmigt werden soll, wenn AS auch zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwei Wochen (Teilzeitanspruch beachten) beantragen.„



