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Pflege- und Assistenzkräfte in Privathaushalten

In ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, einer Vierteljahresschrift zur Förderung von Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe, herausgegeben von Prof. Dr. Peter Buttner, ist so eben das Heft 3/2012 Häusliche Pflege: Arrangements und innovative Ansätze erschienen. Dieser Band enthält u.a. den Artikel Arbeitsbedingungen professioneller und halbprofessioneller Pflege- und Assistenzkräfte in Privathaushalten von Muchtar Cheik Dib, den wir untenstehend dokumentieren.

ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit Heft 3/2012

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Michaelkirchstraße 17/18 10179 Berlin-Mitte
Tel. 030 629 80-0 / Fax 030 629 80-150
www.deutscher-verein.de

Muchtar Cheik Dib
Arbeitsbedingungen professioneller und halbprofessioneller Pflege- und Assistenzkräfte in Privathaushalten

Ausgehend von Erfahrungen aus der Praxis zeigt dieser Beitrag die Problematik helfender Berufe in Privathaushalten: Ökonomisch-gesellschaftliche Interessen und sozialmentale Vorbehalte der Pflegebedürftigen führen zu einer mangelnden Wertschätzung ihrer Tätigkeit als qualifizierte Arbeit, und auch Gesetzgebung und Wissenschaft ignorieren die spezifischen Arbeitsbedingungen im „Privatbereich“.

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Verfahren BR/ad – telefonische Erreichbarkeit in der Ausfallzeit

Antwortschreiben des BR vom 19.07.2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da ist ja wieder einiges an Post unseres Arbeitgebers ins Haus geflattert: Das offizielle Zeugnis des MDK wie gut wir arbeiten, dann die Bitte, das auch weiterhin ganz ohne Drogen zu tun, und beigelegt der Brief Verfahren BR / ad – telefonische Erreichbarkeit in der Ausfallzeit. Dieser scheint nun aber ein halluzinogenes Rechtsverständnis zu verraten. Auf jeden Fall macht die Leitung in diesem Brief den Betriebsrat mitverantwortlich für Missmanagement und Härten in der Personalführung und diskreditiert ihn damit.

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Dienstanweisung zur telefonischen Erreichbarkeit

Rufbereitschaft von AssistentInnen während einer Ausfallschicht wird vorläufig ausgesetzt!

Kurzer Bericht zum Arbeitsgerichtstermin am 6. Juni 2012

Wie der Betriebsrat auf Betriebsversammlungen und an anderer Stelle oft ausgeführt hat, stehen wir der seit Anfang 2012 angedrohten Dienstanweisung für AssistentInnen kritisch gegenüber.

Abgesehen davon, dass die Leitung von ambulante dienste e.V. mit diesem eher untauglichen Instrument ihre Probleme in der Vermittlungspraxis einseitig zulasten der AssistentInnen zu lösen versucht, erlaubt die Grundlage unserer Arbeitsverträge ein solches Vorgehen nicht.

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Personalpolitik – certificado de incapacidad laboral

Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankheit

Zum Jahreswechsel hat die Leitung mit einem Informationsschreiben an die Einsatzbegleitungen verschärfte Richtlinien zu verschiedenen Sachverhalten erlassen, unter anderem zur Vorlage der sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Krankheit.

Sie schreibt dort unter 2. „Derzeit mögliche Maßnahmen zur Einflussnahme bzgl. Krankenstand / AU“ unter anderem:

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Alice in Wonderland – Personalmanagement 2012

Beitrag auf der ersten Betriebsversammlung des Jahres im April 2012

Wir dokumentieren einen Beitrag, der auf der letzten Betriebsversammlung von uns gehalten wurde.

Personalmanagement

Vor dem Hintergrund der letzten Monate meine ich, dass es an der Zeit ist, das so genannte Personalmanagement von ambulante dienste e.V. kritisch zu betrachten. Bei meiner Recherche zum Thema habe ich viele verschiedene Veröffentlichungen gefunden.

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On call – Rufbereitschaft als Anrufung!

In der marxistischen Theorie des französischen Philosophen Louis Althusser, insbesondere in seinem Essay Ideologie und ideologische Staatsapparate, ist die Anrufung der Mechanismus, über den Ideologien ihre Funktionen ausüben.

Im Schreiben Vermittlungspraxis / Problem Sicherstellung Assistenz vom 27.12.2011, welches an alle Assistent_innen ging, wurde seitens der Leitung angekündigt:

Des Weiteren sind die Einsatzbegleitungen zur Verbesserung der Vermittlungssituation ab sofort berechtigt, in Ausfallzeiten eine Rufbereitschaft für die jeweilige Ausfallschicht anzuordnen. Das beinhaltet, dass AssistentInnen in der Zeit der Ausfallschicht telefonisch erreichbar sein müssen, um in ihrer Ausfallzeit Assistenz zu übernehmen. Bei einem möglichen Verstoß wird die Schicht nicht bezahlt und müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden.

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Wegegeldregelung

In der Betriebsvereinbarung Entgelt-systematik wurde in § 12 Wegegeld zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung einvernehmlich geregelt: „Eine Verein-barung zum Wegegeld wird bis zum 30.06.2012 zwischen den Parteien geschlossen.“ Selbstverständlich sind wir davon ausgegangen, dass bis dahin die Wegegeldregelung in der Fassung aus dem Jahre 1998 weiterhin gilt.

Um so überraschter waren wir, in einem Schreiben an die Einsatzbegleitungen „Information Einsatzbegleitung – Regelungen zu:“ unter 6.) Wegegeldregelung Anfang dieses Jahres lesen zu müssen:

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Kurzurlaub…

…oder wie aus der Erholung eine Pflicht wird!

In ihrem Schreiben „Information Einsatz-begleitung – Regelungen zu:“ schreibt die Leitung unter 1.) Urlaubsplanung und Urlaubsgenehmigung zur zusammen-hängenden Gewährung von Urlaub, dass die Stückelung von Urlaub in einzeln beantragte Urlaubstage (außer in Notfall/ Fürsorge Arbeitgeber erforderlich) nur genehmigt werden soll, wenn AS auch zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwei Wochen (Teilzeitanspruch beachten) beantragen.

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