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Zum Anspruch auf Bildungsurlaub

Bildungsurlaub – Zwei-Jahres-Rhythmus nach § 2 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)

In den Sprechstunden haben wir immer wieder Anfragen, wie und welchem Umfang Bildungsurlaub genommen werden kann. Streitfall mit der Leitung ist oftmals die Frage, wie denn der Zweijahreszeitraum bemessen wird, ob z.B. 2011 der Bildungsurlaub für die Jahre 2010 und 2011 genommen werden kann. Nach der Interpretation der Leitung ist aber kein Rückgriff auf vergangene Jahre möglich, 2011 könne insofern nur Bildungsurlaub für 2011 und 2012 genommen werden, wenn er denn zusammengelegt werden soll.

Über diese strittige Frage hat nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin am 21.05.2010 entschieden Entscheidung_LAG_21_05_2010Weiterlesen »Zum Anspruch auf Bildungsurlaub

Kündigungsfristen – Berechnung Beschäftigungsdauer

Arbeitgeber müssen bei der ordentlichen und fristgerechten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten, die im § 622 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Dort ist festgeschrieben, dass sich mit zunehmender Beschäftigungsdauer die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist verlängert. Ist diese Regelung für den/die Beschäftigte/n günstiger als die Regelung im Arbeitsvertrag (bei Assistent_innen § 5 Abs. 2 des Arbeitsvertrags: acht Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats), so ist sie anzuwenden. Im umgekehrten Fall gilt die Regelung im Arbeitsvertrag.Weiterlesen »Kündigungsfristen – Berechnung Beschäftigungsdauer

Infos zum Bildungsurlaub

Liebe Kolleg_innen,

wir haben in den BR-Sprechstunden immer wieder Anfragen rund um das Thema Bildungsurlaub. Das reicht von Fragen zu den grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen bis zu Detailfragen zur Beantragung, der Übertragbarkeit etc. Für die konkrete Beratung im Einzelfall empfehlen wir, besser in unserer Sprechstunde unter 030/69597518 anzurufen:

  • Montag: 13:00-16:00 Uhr
  • Mittwoch: 10:00-13:00 Uhr
  • Freitag: 10:00-13:00 Uhr

Ansonsten hier einige Infos zu den rechtlichen Grundlagen und zur Frage, welche Träger und Einrichtungen als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen durchführen dürfen und wie ihr an diesbezügliche Infos kommt.

Was ist Bildungsurlaub?

Info_Bildungsurlaub_Berlin

Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder beruflichen Weiterbildung dienen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) in der Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 17.05.1999 (GVBl. S. 178).

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Bagatellkündigungen und Kündigungsschutz

Auf der letzten Betriebsversammlung haben wir im Beitrag zu Abmahnungen – Zusammenfassung folgt – den Punkt gestreift, dass bei Bagatelldelikten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und soziale Kriterien wie langjährige Betriebszugehörigkeit beachtet werden müssen.

Hintergrund des öffentlichen Interesses ist die große Anzahl an Verdachtskündigungen, die es in letzter Zeit gegeben hat. Der wohl bekannteste Fall, die Kündigung der „Kaisers“-Kassiererin Emmely wegen zwei Pfand-Bons im Wert von 1,30 Euro, wurde letzten Sommer vom Bundesarbeitsgericht (BAG) kassiert.

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Dienstanweisung (Material zur BV)

Und dann – was ist das denn – das sog. Sorgfaltspflichtpapier? Als Dienstanweisung kommt es daher stolziert, sorgt für Unruhe, schafft Verunsicherung und ist Papier…schrieben wir in der Einleitung zur Betriebsversammlung! Auf das Sorgfaltspflichtpapier wird an anderer Stelle nochmals genauer einzugehen sein…an dieser Stelle erstmal ein paar Hintergrundinfos zum Direktions- und Weisungsrecht und ihren Grenzen…

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