Liebe Kolleg_innen,
wir haben in den BR-Sprechstunden immer wieder Anfragen rund um das Thema Bildungsurlaub. Das reicht von Fragen zu den grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen bis zu Detailfragen zur Beantragung, der Übertragbarkeit etc. Für die konkrete Beratung im Einzelfall empfehlen wir, besser in unserer Sprechstunde unter 030/69597518 anzurufen:
- Montag: 13:00-16:00 Uhr
- Mittwoch: 10:00-13:00 Uhr
- Freitag: 10:00-13:00 Uhr
Ansonsten hier einige Infos zu den rechtlichen Grundlagen und zur Frage, welche Träger und Einrichtungen als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen durchführen dürfen und wie ihr an diesbezügliche Infos kommt.
Was ist Bildungsurlaub?
Info_Bildungsurlaub_Berlin
Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und  Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von  der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden  Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder beruflichen  Weiterbildung dienen. Rechtsgrundlage ist das Berliner  Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) in der Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S.  2209), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 17.05.1999  (GVBl. S. 178).
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