Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!
Liebe Kolleg*innen, wir dokumentieren hier unseren Newsletter zum Schreiben der Geschäftsführung vom 09.04.2020.
Klausel – wieso Klausel?
Mit Einführung des Tarifvertrages, dessen erste Umsetzungsschritte Ihr mittlerweile auch auf Euren Lohnabrechnungen sehen solltet, gibt es ein neues Unterscheidungs-merkmal quer zu allen Beschäftigten-gruppen: Gewerkschaftsmitglied (hier, Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) oder nicht.
Von letzteren, den nicht bei ver.di organisierten Mitarbeiter*innen. wünscht die Leitung eine Unterschrift unter die Inbezugnahmeklausel, die Euch aktuell zugeschickt wurde.Weiterlesen »Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!