Formel DPA – Der Dienstplanausschuss
Ein Zwischenfazit
Nachdem die Verhandlungen zur Einführung von Arbeitsverträgen mit garantiertem Stundenvolumen für Assistent*innen aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Leitung gescheitert waren, haben wir vor gut drei Jahren eine Betriebsvereinbarung zur Dienstplanung abgeschlossen, deren zentraler Inhalt die Installation eines Dienstplanausschusses (DPA) ist.
Der Dienstplanausschuss soll Beschäftigten ermöglichen, Beschwerden über das aktuelle monatliche Arbeitsvolumen, eine mögliche Folge der ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation, als auch über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit vorzutragen. Der Dienstplanausschuss ist u.a. dazu verpflichtet, diese Beschwerden zu bearbeiten, eine Benachteiligung von Beschäftigten bei der Dienstplanung zu verhindern und eine Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten.Weiterlesen »Formel DPA – Der Dienstplanausschuss