Das Arbeitsgericht hat nun beschlossen…
Arbeitsgerichtliches Verfahren zur Anordnung von Rufbereitschaften bei Pflegeausfallzeiten
Am Mittwoch, dem 24.10.2012 hat – wie angekündigt – der Anhörungstermin zur Anordnung von Rufbereitschaften bei Pflegeausfallzeiten am Arbeitsgericht Berlin stattgefunden. Nach einer Wartezeit liegt nun der Beschluss des Arbeitsgerichts vor. Das Arbeitsgericht hat dem Antrag des Betriebsrats, den Arbeitgeber zu verpflichten, die Anordnung von Rufbereitschaften bei Pflegeausfallzeiten zu unterlassen, zugestimmt.