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Innerbetriebliche Fortbildung: Rückenschule & Heben & Tragen

Was macht Rückenbeschwerden und wie gehe ich damit um? Die Inhalte dieses Seminars zielen auf das Bewusstmachen und Wahrnehmen des eigenen Körpers und der Körperhaltung ab und bieten eine Einführung in das kinästhetische Konzept. Dabei werden ungünstige Bewegungsmuster aufgedeckt und Ökonomischere kennen gelernt. Spezielle Übungen zur Mobilisation und Stabilisation der Wirbelsäule, das Erlernen eines rückenfreundlichen Alltagsverhaltens (Sitzen, Stehen, Heben, Tragen usw.), Beratung zu rückenrelevanten Fragestellungen im Arbeitsablauf und Erfahrungsaustausch in der Gruppe sind die zentralen Themenschwerpunkte. Ziel ist es, dem Auftreten von Rückenbeschwerden vorzubeugen bzw. Hilfestellungen bei bereits vorhandenen Beschwerden zu bieten.

Fortbildung_Heben_Tragen

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Kolleg_innen – Who, why, whatever?

Die verschiedensten Berufsgruppen begegenen sich im Pflegeheim: das Küchenpersonal trifft auf das Reinigungspersonal, die Haustechniker, Bürokaufleute, Betriebswirte, das Pflegepersonal, etc.. Zwischen allen diesen Gruppen gibt es eben Schnittstellen im Alltag, die dann auch zu Konflikten führen können.

Nirgends aber so deutlich wie innerhalb des Pflegepersonals selber, das nämlich zum einen aus “examinierten” Kranken- oder Altenpflegern besteht, und zum anderen aus Pflegeassistenten (bzw. “Pflegehelfern”).

Kolleginnen

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Wegegeldregelung

In der Betriebsvereinbarung Entgelt-systematik wurde in § 12 Wegegeld zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung einvernehmlich geregelt: „Eine Verein-barung zum Wegegeld wird bis zum 30.06.2012 zwischen den Parteien geschlossen.“ Selbstverständlich sind wir davon ausgegangen, dass bis dahin die Wegegeldregelung in der Fassung aus dem Jahre 1998 weiterhin gilt.

Um so überraschter waren wir, in einem Schreiben an die Einsatzbegleitungen „Information Einsatzbegleitung – Regelungen zu:“ unter 6.) Wegegeldregelung Anfang dieses Jahres lesen zu müssen:

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Kurzurlaub…

…oder wie aus der Erholung eine Pflicht wird!

In ihrem Schreiben „Information Einsatz-begleitung – Regelungen zu:“ schreibt die Leitung unter 1.) Urlaubsplanung und Urlaubsgenehmigung zur zusammen-hängenden Gewährung von Urlaub, dass die Stückelung von Urlaub in einzeln beantragte Urlaubstage (außer in Notfall/ Fürsorge Arbeitgeber erforderlich) nur genehmigt werden soll, wenn AS auch zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwei Wochen (Teilzeitanspruch beachten) beantragen.

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Pfeifen entscheiden über unseren Personalschlüssel

Während meiner Nachtschicht im Heim mache ich auch Kontrollgänge auf Stationen, auf denen ich eben tagsüber (im Frühdienst oder Spätdienst) nicht arbeite. Beim Dokumentieren stoße ich dann schon mal auf Pflegeplanungen, die eine außerordentliche Auseinandersetzung mit den besonderen Pflegeproblemen zeigen. Da hatte sich jemand viel Arbeit gemacht! Die verschiedensten Pflegekonzepte wurden da reflektiert und der aktuelle Stand der Forschung sollte berücksichtigt werden.

Pfeifen entscheiden über unseren Personalschlüssel

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Pflege-Riester

Politik knickt einmal mehr vor den Lobbyinteressen ein

Bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD war 2005 von einer Ergänzung der Pflegeversicherung durch „kapitalgedeckte Elemente“ die Rede. Schwarz-Gelb wollte die private Pflegezusatzversicherung laut Koalitionsvertrag sogar zu einer Pflichtversicherung machen.

Der Frontalangriff auf das letzte weitestgehend unangetastete Umlagesystem geriet jedoch aufgrund koalitionsinterner Streitereien ins Stocken und wird nun – Medienberichten zufolge – nur in einer abgeschwächten Version umgesetzt.

Politik knickt einmal mehr vor den Lobbyinteressen ein

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+++ Betriebsversammlung 11.04. / 12.04. – Dienstanweisung +++

Zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Gesetz ordnet der Betriebsrat auf Grundlage reiner Willkür an:

Die Beschäftigten von ambulante dienste e.V. haben rechtzeitig und vollzählig auf einer der beiden Betriebsversammlungen am Mittwoch, den 11.04. oder am Donnerstag, den 12.04. zu erscheinen.

Der Betriebsrat ist auf Verlangen jederzeit über die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Wünsche und Nöte der ArbeitnehmerInnen in Kenntnis zu setzen.

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