Bagatellkündigungen und Kündigungsschutz
Auf der letzten Betriebsversammlung haben wir im Beitrag zu Abmahnungen – Zusammenfassung folgt – den Punkt gestreift, dass bei Bagatelldelikten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und soziale Kriterien wie langjährige Betriebszugehörigkeit beachtet werden müssen.
Hintergrund des öffentlichen Interesses ist die große Anzahl an Verdachtskündigungen, die es in letzter Zeit gegeben hat. Der wohl bekannteste Fall, die Kündigung der „Kaisers“-Kassiererin Emmely wegen zwei Pfand-Bons im Wert von 1,30 Euro, wurde letzten Sommer vom Bundesarbeitsgericht (BAG) kassiert.




