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Ein Arbeitsverhältnis…

Beschäftigungsverbot und Lohnanspruch!

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 30.09.2016 unter dem Aktenzeichen Az. 9 Sa 917/16 über Lohnansprüche im Falle eines Beschäf-tigungsverbotes aufgrund einer Schwanger-schaft ab dem ersten Tag eines Arbeits-verhältnisses entschieden.

Hintergrund:

Die Parteien haben im November 2015 ein Arbeitsverhältnis beginnend zum 1. Januar 2016 vereinbart. Im Dezember 2015 wurde aufgrund einer Risikoschwangerschaft der Arbeitnehmerin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt. Die Arbeitnehmerin forderte unter Berufung auf § 11 Mutterschutzgesetz den Lohn, den sie bei Arbeitsaufnahme ab Januar 2016 erhalten hätte. Der Arbeitgeber lehnte dies unter Hinweis auf die zu keinem Zeitpunkt erfolgte tatsächliche Arbeit der Arbeitnehmerin ab.Weiterlesen »Ein Arbeitsverhältnis…

Wann, wo, wie und in welchem Umfang ich arbeite….

…und vielleicht auch warum!

Betriebsvereinbarung Dienstplanung!

Unser Anliegen, die arbeitsvertragliche Situation der Assistent*innen zu verbessern, hat eine lange Geschichte. Unser Bemühen, dass das ideelle Konzept von ambulante dienste e.V. nicht wesentlich auf dem Rücken der Assistent*innen ausgetragen wird. Sprich, dass sie nicht das wirtschaftliche Risiko dafür individuell zu tragen haben.

Andersrum: dass eine Tätigkeit als Assistent*in eben auch beinhaltet, über ein gesichertes Einkommen zu verfügen und auch ein gewisses Maß an Planungssicherheit zu haben. Wann, wo, wie und in welchem Umfang werde ich arbeiten…Weiterlesen »Wann, wo, wie und in welchem Umfang ich arbeite….

Richtung, Neigung, Strömung? Nein! Kollektives Arbeitsrecht!

Zur Frage der Tendenzträgereigenschaft von Assistent*innen – Beschluss des LAG vom 09.08.2016

Wir hatten Mitte August an dieser Stelle bereits davon berichtet, dass das Landesarbeitsgericht Berlin die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 06.01.2016 abgewiesen hat. Dieses hatte in ihrem Beschluss festgestellt, dass es sich bei den Assistent*innen von ambulante dienste e.V. entgegen der Ansicht des Arbeitgebers nicht um Tendenzträger handelt.

Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil des Arbeitsgericht in seinem Beschluss vom 09.08.2016 grundsätzlich affirmiert. Es erklärt, dass der angefochtene Beschluss nicht als rechts-fehlerhaft zu betrachten und insofern die Beschwerde des Arbeitgebers zurückzuweisen sei.

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Die Ordnung der Dinge

Blüten des Mitbestimmungsrechts – Betriebsrat bestimmt beim Blumengießen mit, bei der Mülltrennung hingegen nicht…

Ausgangspunkt eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Würzburg war ein Aushang des Arbeitgebers, mit dem er die Mitarbeiter*innen zu größerer Sauberkeit und Ordnung aufforderte.

Er wies darauf hin, dass

  • Persönliche Gegenstände nicht mehr als 10% der jeweils zur Verfügung stehenden Fläche ausmachen dürften.
  • Das Bekleben von Möbeln, Wänden und Glasflächen verboten sei.
  • Mitarbeiter nur einen Arbeitsplatz belegen dürften und Arbeitsplätze, die nicht durch einen Kollegen belegt sind nicht als Ablagefläche missbraucht werden dürften.
  • Die Kommunikation in „Open Space“-Bereichen so zu führen sei, dass benachbarte Kollegen dadurch nicht gestört würden.
  • Die Arbeitsplätze bei Arbeitsende aufgeräumt verlassen werden müssten.
  • Schrankoberseiten in regelmäßigen Intervallen überprüft werden müssten und alles Unnötige zu entfernen sei.
  • Alte, defekte oder nicht mehr benutzte Bildschirme und anderes IT-Equipment abzugeben sei.
  • Der Müll getrennt werden müsse.

Gegen diese Anordnungen ist der Betriebsrat vorgegangen, indem er seine Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG geltend machte und vom Arbeitgeber die Unterlassung der Anord-nungen gefordert hatte. Das Arbeitsgericht hat dem Betriebsrat zum Teil Recht gegeben und folgendermaßen differenziert:Weiterlesen »Die Ordnung der Dinge

Kranke Arbeitswelt – Ethische und sozialkulturelle Perspektiven

Allenthalben ist von einer »neuen Arbeitskultur« die Rede, von »Arbeit 4.0«. »Motivation«, »Produktivität«, »Kreativität« lauten die Keywords. Doch was steckt hinter diesen Etiketten? Die »schöne neue Arbeitswelt« entpuppt sich oft als wenig schön und ­wenig neu. Unter Ökonomisierungs- und daraus resultierendem Leistungsdruck nimmt nicht zuletzt der Angriff auf die Gesundheit zu.

Wolfgang Hien legt die Finger in die Wunden »unserer« Arbeitsgesellschaft. Dabei weist der Autor nach, dass Ziele, Zwecke und Bedingungen der Arbeits­welt, der wir ausgesetzt sind, nicht von »uns«, auch nicht von anonymen Marktgesetzen, sondern von Macht- und Herrschaftsstrukturen und insofern von konkreten Akteuren der Wirtschaftseliten bestimmt werden.Weiterlesen »Kranke Arbeitswelt – Ethische und sozialkulturelle Perspektiven

The missing link – Fehlzeitenreport 2016

 Arbeit & Ökonomie & Gesundheit

Die Geschäftsführung schrieb in ihrem Schreiben vom 27.07.2016 zur „schwierigen wirtschaftlichen Lage„:

„Zusätzlich ist auch der Krankenstand unverändert sehr hoch. In diesem Jahr gibt es keinerlei jahreszeitliche Schwankungen.

D.h. unabhängig ob Winter, Frühjahr oder Sommer – der Krankenstand in den letzten sechs Monaten ist fast immer konstant. Infolge des hohen Krankenstandes steigen zusätzlich andere Lohnkosten […]“.

Im Protokoll des Leitungsgremiums vom 16.08.2016 ist zu lesen: „Die GF informiert, dass eine Mitarbeiterin, Dipl. Psych. und Statistik Expertin der Beuth Fachhochschule eine statistische Auswertung zur einsatzbezogenen AU im September bearbeiten wird.“Weiterlesen »The missing link – Fehlzeitenreport 2016

3. Betriebsversammlung 2016 – اجتماع للموظفين

Ankündigung!

3. Betriebsversammlung 2016 in Teilversammlungen

+ Dienstag, 11.10. 14:00 – 17:00 Uhr
+ Mittwoch, 12.10. 14:00 – 17:00 Uhr

Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Aktuelle Infos zur wirtschaftlichen Situation….

Die Geschäftsführung hatte am 27.07. alle Beschäftigten darüber unterrichtet, dass aufgrund einer schwierigen finanziellen Situation zur Absicherung der liquiden Mittel das Factoring wieder in die Wege geleitet werden soll. Am 16.08. informierte sie widerum darüber, mit welchen konkreten Sparmaßnahmen dem Problem begegnet werden soll. Einsparungen soll es vor allem im Bereich Qualifizierung, Assistent*innentreffen etc. geben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Geschäftsführung eingeladen, um über die aktuelle Situation zu berichten und Fragen zum Thema zu beantworten.Weiterlesen »3. Betriebsversammlung 2016 – اجتماع للموظفين