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Erste Betriebsversammlung 2016

Montag, 07.03. 13:00 – 16:00
Mittwoch, 09.03. 15:00 – 18:00

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof
Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit laden wir euch herzlich zur ersten Betriebsversammlung 2016 ein. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

1. Arbeitsgerichtliche(s) Verfahren
2. Vergütungsverhandlungen LK 32
3. Arbeitsvertragsmodelle & Dienstplanausschuss
4. Innerbetriebliches Fortbildungsprogramm

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Behindertenassistenz aufwerten! Zur Kundgebung am 02.02.

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Presse und Impressionen

Die Betriebsräte von ambulante dienste e.V., der Lebenswege gGmbH und Beschäftigte aus der Persönlichen Behindertenassistenz hatten am Dienstag, den 02.02.2016 zu einer Protest-kundgebung vor der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales geladen.

Hintergrund der Protestaktion waren die Verhandlungen des Leistungskomplexes 32, des Vergütungsvertrages zwischen Kostenträgern und Anbietern von Persönlicher Behindertenassistenz.

Siehe dazu auch unseren Aufruf und unsere Presse-mitteilung!

Über den weiteren Fortgang der Verhandlungen sowie begleitenden Aktionen unsererseits werden wir euch auf dem laufenden halten!

Presseberichte zur Aktion: Weiterlesen »Behindertenassistenz aufwerten! Zur Kundgebung am 02.02.

Behindertenassistenz aufwerten!

KUNDGEBUNG 02.02.2016 11:00 UHR

Oranienstr. 106 – Vor der Senatverwaltung

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Die Beschäftigten der Freien Träger der Behindertenassistenz – ca. 1000 ArbeitnehmerInnen in Berlin – fordern:

Die sofortige Anpassung der Gehälter aller Beschäftigtengruppen der Assistenzbetriebe an den Tarifvertrag des Landes Berlin 2016 – unabhängig von allen aktuellen Verhandlungen der Träger mit dem Senat zum LK 32. Weiterlesen »Behindertenassistenz aufwerten!

Don´t bogart your holiday!

Resturlaub, Sonderurlaub, Erholungsurlaub, Bildungsurlaub…

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon wieder urlaubsreif? Wir wissen nicht, was euch die einschlägige Fachliteratur empfiehlt, wir empfehlen:

Nehmt euren Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2015 bis zum 31.03.2015, insofern ihr noch welchen habt (siehe auch: § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz). Wenn ihr nicht sicher seid, ob noch ein Anspruch besteht: ihr findet die Angabe über die Anzahl eurer Resturlaubstage in der monatlichen Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge in der ersten Zeile oben rechts.

Genauso verhält es sich mit dem einmaligen Sonderurlaub 2015 in Höhe von drei Urlaubstagen: dieser ist ebenfalls bis zum 31.03.2016 zu nehmen. Falls ihr das entsprechende Formular verlegt habt, ihr findet es hier.

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Bildungsurlaub zum Hospizhelfer- Bericht eines Kollegen!

Liebe Kolleg_innen,

wir sind von einem Kollegen angefragt worden, diese Info an alle Beschäftigten weiterzuleiten. Er schrieb dazu: „Die Geschäftsführung hat mir leider eine unbegründete Absage erteilt, was eine Rundmail an alle Assistent_innen angeht und lediglich darauf hingewiesen, dass das Kursprogramm über das Leitungsgremium und die Einsatzbegleitungen an die Assistent_innen weitergeleitet werden soll: m.E. ein zu langer Weg, um alle zu erreichen.

Nun denn, zur Beschleunigung an dieser Stelle!Weiterlesen »Bildungsurlaub zum Hospizhelfer- Bericht eines Kollegen!

Wenn die Nacht am tiefsten…

Neues aus dem Arbeitsrecht!!!
Aktuelles BAG-Urteil: Gesetzlicher Anspruch auf Nachtzuschlag!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 09.12.2015 entschieden, dass bei fehlenden tariflichen Regelungen für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein Zuschlag von 25% auf den Bruttolohn angemessen ist und insofern ein Rechtsanspruch darauf besteht. Für Dauernachtarbeit besteht sogar ein Anspruch auf einen Zuschlag von 30%. Die Pressemitteilung des BAG zum Urteil weiter unten.

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