Arbeitsgerichtliches Verfahren –
– zur Anordnung von Rufbereitschaften bei Pflegeausfallzeiten
Anhörungstermin am Mittwoch, den 24.10.2012 12:00 Uhr, Saal 216
Arbeitsgericht Berlin , Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin
Liebe Kolleg_innen, kurz zur Erinnerung:
mit Schreiben vom 27.12.2011 kündigte die Geschäftsführung den Beschäftigten an, dass die Einsatzbegleitungen künftig berechtigt sein sollen, in sog. Ausfallzeiten eine Rufbereitschaft für die jeweilige Ausfallschicht anzuordnen. Während dieser Rufbereit-schaft müssten die AssistentInnen telefonisch erreichbar sein, um andere Assistenzen und Dienste übernehmen zu können.