Einschlägige Berufserfahrung – Pflege von Angehörigen
Im Mai 2020 haben wir eine Betriebs-vereinbarung zur Anerkennung einschlä-giger Berufserfahrung abgeschlossen. In Anlage I dieser Vereinbarung haben wir festgelegt, welche Tätigkeiten und/oder Funktionen als einschlägige Beruferfahrung für die Arbeit in der Assistenz Anerkennung finden sollen.
Mit der nun abgeschlossenen Protokollnotiz soll einschlägige Berufserfahrung im Rah-men von Pflegezeiten gemäß § 3 PflegeZG und der Pflege von Angehörigen unter im Einzelfall zu bewertenden Kriterien den sonstigen einschlägigen Berufserfahrungen gleichgestellt werden.
Im Anhang unter der Protokollnotiz findest du Anlage II zum Verfahren sowie ältere Beiträge zum Thema.Weiterlesen »Einschlägige Berufserfahrung – Pflege von Angehörigen