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Das Kleingedruckte – Einschlägige Berufserfahrung


Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Der Betriebsrat hatte mit der Geschäftsführung am 12.06.2020 eine Betriebsvereinbarung zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zur Entgelt-tabelle abgeschlossen. Die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung und vor allem auch der weitgehende Erhalt der erreichten Erfahrungsstufe auch bei Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses von mehr als sechs Monaten war immer Ziel des Betriebsrats.

Bei der Bestimmung einschlägiger Beruferfahrung für die Tätigkeit in der persönlichen Assistenz waren wir zudem mit dem Problem konfrontiert, dass weder eine übergeordnete und allgemeingültige Beschreibung von Tätigkeitsmerkmalen noch ein konkret definiertes Berufsbild exisiert. Mit der Anlage I ist es gelungen, zumindest auf betrieblicher Ebene einen einheitlichen Handlungsrahmen zu definieren. Blieb die Frage der Überprüfung. Die jetzt verabschiedete Anlage II hat nun hoffentlich auch dieses Problem gelöst:Weiterlesen »Das Kleingedruckte – Einschlägige Berufserfahrung

++ Rundbrief 126 ++: Abrechnung der Brutto-/Netto-Bezüge

Aktuelle Fragen zur Vergütung und zu Entgeltansprüchen

Mit diesem Rundbrief erhaltet ihr aktuelle Informa-tionen zu euren Vergütungsfragen und Entgelt-ansprüchen. In einem in Kürze erscheinenden Rundbrief werden wir zu den pandemiebedingten betrieblichen Maßnahmen Stellung nehmen.

++ Coronaprämie ++ Hygienezulage ++ Jahresson-derzahlung ++ Überstundenzuschläge ++ Ausschluss-fristen ++ Weihnachten & Sylvester ++ Einkommens-steuererklärung ++ Entgelterhöhung ++Weiterlesen »++ Rundbrief 126 ++: Abrechnung der Brutto-/Netto-Bezüge

[SDA] – Von Ausbildung bis Weltreise: Auszeit!

Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses!

Eigentlich bin ich schon immer woanders sagen die einen: Künstler*in, Heilpraktiker*in, Netzwerkadministrator*in!

Ich muss temporär mal weg die anderen: Ausbildung, familiäre Verpflichtungen, persönliche Krisen, Reisepläne!

Viele davon würde es beruhigen, wieder bei AD einsteigen zu können. Da taucht dann die Frage auf: gibt es eigentlich einen Anspruch auf Erhalt des Arbeitsplatzes und der erreichten Erfahrungsstufe?
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Entgelte und Zuschläge 2019 und 2020 für Assistent*innen

Übersicht

Hier findet ihr eine Kurzübersicht der Entgelte und Zuschläge 2019 und 2020 für Assistent*innen. Den gesamten Tarifvertrag mit allen Entgelten für alle Beschäftigte findet ihr u.a. hier.

Die Zuschläge berechnen sich nach dem Entgelt der Erfahrungsstufe 3. Für Feiertage gibt es einen Zuschlag von 135 %, in der Lohnabrechnung ausgezeichnet als Feier-tagszuschlag (35%) und nicht gewährter Freizeitausgleich (100%). Überstundenzuschläge berechnen sich nicht nach der Erfahrungsstufe 3, sondern nach der individuellen Erfahrungsstufe.Weiterlesen »Entgelte und Zuschläge 2019 und 2020 für Assistent*innen

Novellierung BV Rufbereitschaftsdienste

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Eine Rufbereitschaft von Assistent*innen gibt es schon lange. Nannte sich früher fälschlicherweise BSD. Was die Abkürzung für Bereitschaftsdienst ist, was nicht dem Sachverhalt entspricht. Anfang 2010 gab es eine personale Zäsur: ein Großteil des langjährigen Rufbereitschaftteams legte geschlossen die Arbeit nieder (nachzulesen in folgendem Interview).

Regelungen zu den Rufbereitschaftsdiensten wurden als Ergänzung zu  § 10 der BV Entgeltsystematik vom Oktober 2011 im Juli 2012 erstmals schriftlich vereinbart. Und seitdem immer entsprechend der tariflichen Anpassungen aktualisiert sowie Forderungen der betroffenen Beschäftigten aufgegriffen, verhandelt und i.d.F. möglichst entsprechend umgesetzt.

Vor dem Hintergrund des abgeschlossenen Haustarifvertrages  wurden nun die Vergü-tungspauschalen erneut angepasst. Die aktualisierte Vereinbarung findet ihr hier.Weiterlesen »Novellierung BV Rufbereitschaftsdienste

Newsletter 117 – Umsetzung Haustarifvertrag (HTV)

…und Abrechnungsfragen!

Liebe Kolleg*innen,

endlich wird der Haustarifvertrag bei ambulante dienste e.V. schrittweise umgesetzt und wir erhalten nun erfreulicherweise höhere Gehälter sowie die Nachzahlungen für die vergangenen Monate. Nochmals bedanken möchten wir uns bei all denen, die den Haustarifvertrag mit durchgesetzt haben. Und natürlich auch bei den Mitarbeiter*innen in der Finanz- und Personalabteilung, die nun mit der Umsetzung sehr viel zu tun haben.

Umsetzung Haustarifvertrag (HTV)

Einige Fehler und Unstimmigkeiten in den Lohnabrechnungen der Assistent*innen sind uns aber bereits aufgefallen. Dies betrifft u.a. die Nachzahlung für Juli bis Dezember 2019, den Urlaubsanspruch, die Vergütung an Feiertagen, die Wechselschicht- und Organi-sationszulage sowie die Überstundenvergütung. Falls euch selbst Probleme aufgefallen oder bei euch Fragen zur Abrechnung entstanden sind, dann meldet euch bei uns.Weiterlesen »Newsletter 117 – Umsetzung Haustarifvertrag (HTV)

Flugschrift- Der Betriebsrat

Wir stellen vor! Wir stellen uns vor!
Wir stellen den Betrieb vor!

Zukünftige Beschäftigte haben eine betriebliche Basis-qualifikation zu absolvieren, bevor sie die Arbeit als Assistent*in bei ambulante dienste e.V. aufnehmen können. Der Betriebsrat hat sich in den regelmäßig stattfindenden Kursen persönlich vorgestellt, informiert, Fragen beantwortet und Antworten auf nicht gestellte Fragen gegeben.

Aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschrän-kungen waren diese Kurse in den letzten Wochen in der üblichen Form ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat der Betriebsrat einen Flyer erstellt, den wir an dieser Stelle dokumentieren wollen!Weiterlesen »Flugschrift- Der Betriebsrat

Nach oben spülen – Dienstplanausschuss (DPA)

Da uns aktuell wieder verstärkt Mitteilungen erreichen, dass Assistent*innen auf Grund ihrer ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation nicht auf ihr Volumen an Arbeitsstunden gelangen, sei erneut an den Dienstplanausschuss (DPA) erinnert.

Der mit jeweils zwei Personen aus der Leitung (Geschäftsführung und Pflegedienstleitung) und dem Betriebsrat besetzte Dienstplanausschuss trifft sich in der Regel an jedem ersten Montag im Monat und behandelt sowohl Beschwerden über das monatliche Arbeitsvolumen, als auch über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit.

Der Dienstplanauschuss ist dazu verpflichtet, Beschwerden zu bearbeiten, eine Benach-teiligung von Beschäftigten bei der Dienstplanung zu verhindern sowie Verteilungs-gerechtigkeit zu gewährleisten. In der Praxis ist es häufig gelungen, in Verabredungen mit der Leitung Abhilfe zu schaffen. Insbesondere ließen sich i.d.R. temporäre Stundenausfälle durch eine Verlängerung des sog. Anspruchs auf Ausfallgeld im Einzelfall kompensieren.

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