Ein psychedelisches Lehrstück der Gegenwart
Garantenpflicht – Wir schulden euch gar nichts!
Im Protokoll des Leitungsgremiums vom 25.04. war zu lesen, dass aufgrund eines Vorkommnisses bei einem Assistenznehmer die Pflegedienstleitung noch einmal bekräftig, dass Assistenznehmer*innen bei Ausfall ihres*ihrer geplanten Assistent*in auch Vertretungen akzeptieren müssten. Nur wenn es keine Alternative gäbe, auf der Sicherstellung der Assistenz durch den*die bereits anwesende*n Assistent*in bestehen könnten. Dies insbesondere, wenn dadurch 24 Stunden Schichten entstehen würden.
Weiter wird ausgeführt, dass dieses Thema im Leitungsgremium vertiefend bearbeitet werden sollte. Ein Blick ins Thema….Weiterlesen »Ein psychedelisches Lehrstück der Gegenwart

Lieber Betriebsrat, letzten Mittwoch auf der Betriebsversammlung hatte ich euch ja angesprochen, wie das mit dem Kind-krank bei ambulante dienste e.V. läuft…
Wir erhalten zur Zeit gehäuft Beschwerden, dass alteingesessene wie neu eingestellte Assistent*innen nicht auf den Arbeitsstundenumfang und damit nicht auf den Verdienst kommen, den sie zum Leben benötigen.
Zum Jahreswechsel treten gerne mal neue gesetzliche Regelungen oder auch Änderungen bestehender gesetzlicher Regelungen in Kraft. So auch zum 01.01.2019 Regelungen im Geltungsbereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
Bisher galten in diesem Fall 10 Std./Woche vereinbart.
Mit Urteil vom 19.02.2019 – Aktenzeichen 9 AZR 541/15 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Anspruch eines*r Arbeitnehmer*in auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfall-fristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Den Anruf nach einer Nachtschicht, ob man denn kurzfristig als Krankheitsvertretung einspringen könne; die sms mit offenen Schichten im Vertretungseinsatz; den angehängten Dienstplan zum Ausdrucken nach stattgefundenem AT… gerade erst
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber entsteht nach
Ohne Arbeit kein Lohn! Ohne Lohn keine Arbeit!