Gratifikation fĂĽr pandemiebedingte Mehrbelastungen
Protokollnotiz Sonderurlaub für Pflegefachkräfte
Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel, die pandemiebedingten zusätzlichen Belastungen und Beanspruchungen der Pflegefachkräfte in den Kalenderjahren 2020 und 2021 rĂĽckwirkend zu gratifizieren. Dies soll in Form von zusätzlichen Sonderurlaub geschehen: fĂĽr das Kalenderjahr 2020 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von zwei Urlaubstagen, fĂĽr das Kalenderjahr 2021 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von drei Urlaubstagen gewährt. Untenstehend die Protokollnotiz im Wortlaut: Weiterlesen »Gratifikation fĂĽr pandemiebedingte Mehrbelastungen