Gratifikation für pandemiebedingte Mehrbelastungen
Protokollnotiz Sonderurlaub für Pflegefachkräfte
Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel, die pandemiebedingten zusätzlichen Belastungen und Beanspruchungen der Pflegefachkräfte in den Kalenderjahren 2020 und 2021 rückwirkend zu gratifizieren. Dies soll in Form von zusätzlichen Sonderurlaub geschehen: für das Kalenderjahr 2020 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von zwei Urlaubstagen, für das Kalenderjahr 2021 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von drei Urlaubstagen gewährt. Untenstehend die Protokollnotiz im Wortlaut: Weiterlesen »Gratifikation für pandemiebedingte Mehrbelastungen


Wir hatten im Dezember neben der pauschalen Vergütung der Testzeiten und der Wiedereinführung einer sog. Hygienezulage durch die pandemiebedingten Mehrbelastungen auch die 
Wir hatten vor kurzem die Anfrage eines Kollegen, ob bei ambulante dienste e.V. bereits die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich sei. Blieb die Frage, ob die Übermittlung an den Arbeitgeber oder die zuständige Krankenkasse gemeint ist, oder im besten Fall eben beides. Keine unwichtige Frage angesichts der Auskunft des
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