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Protokollnotiz: Vergütung von Impfterminen

Wir hatten im Dezember neben der pauschalen Vergütung der Testzeiten und der Wiedereinführung einer sog. Hygienezulage durch die pandemiebedingten Mehrbelastungen auch die pauschale Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 gefordert. Zum letzten Punkt haben wir uns mit der Geschäftsführung verständigt und eine entsprechende Protokoll-notiz niedergelegt.Weiterlesen »Protokollnotiz: Vergütung von Impfterminen

[SDA] – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Wir hatten vor kurzem die Anfrage eines Kollegen, ob bei ambulante dienste e.V. bereits die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich sei. Blieb die Frage, ob die Übermittlung an den Arbeitgeber oder die zuständige Krankenkasse gemeint ist, oder im besten Fall eben beides. Keine unwichtige Frage angesichts der Auskunft des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen, dass sich die jährlichen Krankschreibungen auf ca. 77 Millionen belaufen. Von der Geschäftsführung erhielt der Kollege Auskunft, dass die digitale Krankschreibung zwar in Planung, zum jetzigen Zeitpunkt aber der gelbe Schein wie gehabt in Papierform einzureichen sei.Weiterlesen »[SDA] – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Update: Ausnahmeregelung Arbeitszeitgesetz

Wir schrieben Ende Juli, dass die betrieblichen Arbeitszeitregelungen für Assistent*innen einer befristeten Ausnahmegenehmigung unterliegen. Diese muss seitens des Arbeitgebers alle drei Jahre neu beantragt und eine entsprechende Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden. Diese Bewilligung liegt nun vor. Zusammenfassend in Auszügen:

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) bewilligt den Antrag von ambulante dienste e.V. vom 02.07.2021 inklusive der nachgereichten Unterlagen vom 16.07.2021.
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++Arbeit++Ruhe++Länge++Zeit++Pause++Regel++Ausnahme++

Die betrieblichen Arbeitszeitregelungen für Assis-tent*innen unterliegen einer befristeten Ausnahme-genehmigung. Diese muss seitens des Arbeitgebers alle drei Jahre beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesund-heitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) neu beantragt und eine entsprechende Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden.

Wir wurden gerade wieder von der Geschäftsführung in der Sache angefragt und haben unter bestimmten Voraussetzungen einer abermaligen Verlängerung der Ausnahmeregelung zugestimmt. Mehr zu den Hinter-gründen findet ihr in diesen Beiträgen:Weiterlesen »++Arbeit++Ruhe++Länge++Zeit++Pause++Regel++Ausnahme++

Sonderzuschlag bei kurzfristiger Vermittlung

Erhöhung von 20% auf 25%

Nach längeren Verhandlungen mit der Geschäftsführung haben wir nun die novellierte ergänzende Vereinbarung zum Sonderzuschlag bei kurzfristiger Vermittlung abgeschlossen. Zentrale Änderung ist die allgemeine Erhöhung dieses Sonderzuschlages von 20% auf 25%.

Dieser Sonderzuschlag von 25% gilt auch für die vergüteten Fahrtzeiten bei der kurzfristigen Übernahme von Schichten, sowie bei der kurzfristigen Übernahme einer Rufbereitschaftsschicht im Rahmen der Rufbereit-schaftsdienste. Und natürlich auch für die kurzfristige Übernahme z.B. einer Schicht in der Büroorganisation.

Der Anspruch auf die sonstigen Zeitzuschläge bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.

Auch im Falle des Annahmeverzuges des Arbeitgebers besteht ein entsprechender Vergütungsanspruch.

Vereinbart haben wir weiter, dass dieser Anspruch rückwirkend ab dem Juli 2020 gelten soll. Was zur Folge hat, dass zahlreiche Kolleg*innen einen Anspruch auf nachträgliche Vergütung haben werden.

Schaut auf eure Lohnabrechnungen und meldet euch bei uns, wenn ihr dazu Fragen habt.Weiterlesen »Sonderzuschlag bei kurzfristiger Vermittlung

Wechselschichturlaub…….wo bist du hin?

Euren zahlreichen Anfragen bei uns konnten wir entnehmen, dass nicht nur uns aufge-fallen ist, dass 2021 der Ausweis des Wechselschichturlaubs für Assistent*innen in den monatlichen Lohnabrechnungen fehlt. Anders gesagt: dass der angegebene Urlaubsanspruch für das laufende Kalen-derjahr nur 36 statt 42 Tage beträgt (diese Angabe findet sich oben rechts in der Lohnabrechnung).

Dies stellt eine Änderung der betrieblichen Praxis gegenüber derjenigen des Vorjahrs dar und steht unserer Ansicht nach auch im Widerspruch zu diesbezüglichen Äußerungen und Mitteilungen im Vorjahr. Weiterlesen »Wechselschichturlaub…….wo bist du hin?

Ergänzende Vereinbarung – Sonderzuschlag Lohnbuchhaltung

Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung, die als Anlage dem Haustarifvertrag beigefügt ist. So werden aktuell z.B. Mitarbeiter*innen der Lohn- und Finanz-buchhaltung der Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages Land Berlin, Allgemeine Tabelle zugeordnet. Änderungen der Zuordnung zu Entgeltgruppen unter-liegen grundsätzlich dem Tarifvorbehalt und sind durch die Tarifpartner zu verhandeln und zu beschließen. § 15 Abs. 5 des Haustarifvertrages eröffnet aber die Möglichkeit, im Einzelfall ein aus bestimmten und genau definierten Gründen von der tarifvertraglichen Einstufung abweichendes höheres Entgelt zu gewähren. Dieser Sachverhalt ist nun gegeben:Weiterlesen »Ergänzende Vereinbarung – Sonderzuschlag Lohnbuchhaltung