Da uns aktuell wieder verstärkt Mitteilungen erreichen, dass Assistent*innen auf Grund ihrer ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation nicht auf ihr Volumen an Arbeitsstunden gelangen, sei erneut an den Dienstplanausschuss (DPA) erinnert.
Der mit jeweils zwei Personen aus der Leitung (Geschäftsführung und Pflegedienstleitung) und dem Betriebsrat besetzte Dienstplanausschuss trifft sich in der Regel an jedem ersten Montag im Monat und behandelt sowohl Beschwerden über das monatliche Arbeitsvolumen, als auch über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit.
Der Dienstplanauschuss ist dazu verpflichtet, Beschwerden zu bearbeiten, eine Benach-teiligung von Beschäftigten bei der Dienstplanung zu verhindern sowie Verteilungs-gerechtigkeit zu gewährleisten. In der Praxis ist es häufig gelungen, in Verabredungen mit der Leitung Abhilfe zu schaffen. Insbesondere ließen sich i.d.R. temporäre Stundenausfälle durch eine Verlängerung des sog. Anspruchs auf Ausfallgeld im Einzelfall kompensieren.
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