Richtung, Neigung, Strömung? Nein! Kollektives Arbeitsrecht!
Zur Frage der Tendenzträgereigenschaft von Assistent*innen – Beschluss des LAG vom 09.08.2016
Wir hatten Mitte August an dieser Stelle bereits davon berichtet, dass das Landesarbeitsgericht Berlin die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 06.01.2016 abgewiesen hat. Dieses hatte in ihrem Beschluss festgestellt, dass es sich bei den Assistent*innen von ambulante dienste e.V. entgegen der Ansicht des Arbeitgebers nicht um Tendenzträger handelt.
Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil des Arbeitsgericht in seinem Beschluss vom 09.08.2016 grundsätzlich affirmiert. Es erklärt, dass der angefochtene Beschluss nicht als rechts-fehlerhaft zu betrachten und insofern die Beschwerde des Arbeitgebers zurückzuweisen sei.
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Blüten des Mitbestimmungsrechts – Betriebsrat bestimmt beim Blumengießen mit, bei der Mülltrennung hingegen nicht…
Gegen diese Anordnungen ist der Betriebsrat vorgegangen, indem er seine Mitbestimmungsrecht nach
Allenthalben ist von einer »neuen Arbeitskultur« die Rede, von »Arbeit 4.0«. »Motivation«, »Produktivität«, »Kreativität« lauten die Keywords. Doch was steckt hinter diesen Etiketten? Die »schöne neue Arbeitswelt« entpuppt sich oft als wenig schön und wenig neu. Unter Ökonomisierungs- und daraus resultierendem Leistungsdruck nimmt nicht zuletzt der Angriff auf die Gesundheit zu.
Ankündigung!
…Tarifabschlüsse oder Kämpfe in den Krankenhäusern?