Acht halbe Brötchen!
Two And A Half Men, 8 Mile, Eight Miles High. Und schon wieder war was passiert. Anekdoten aus der Welt der Arbeit.
Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin hatte aus dem Kühlschrank des Pausenraumes acht belegte Brötchenhälften entnommen und mit ihren Kolleg_innen verzehrt, die eigentlich für externe Mitarbeiter_innen wie Rettungssanitäter bestimmt waren.
Sie hatte daraufhin nach 23 Beschäftigungsjahren die fristlose Kündigung erhalten. Das Arbeitsgericht Hamburg hat nun die Kündigung der Gesundheits- und Krankenpflergerin für unwirksam erklärt, da sie grob unverhältnismäßig sei (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.07.2015 – Az. 27 Ca 87/15)Weiterlesen »Acht halbe Brötchen!