Garantierter Alltag!
8:17 Uhr! Gerade noch die S-Bahn bekommen! Pünktlicher Dienstbeginn! Kurz vor 9:00 Uhr! 11:37 Uhr: Anruf Rufbereitschaft im Einsatz: „Die Nachtschicht hat sich gerade krank gemeldet, ich wollte nur mal fragen, ob du heute länger bleiben könntest?“ „Ungern, weil…“
Die Garantenpflicht wird durch die entsprechende Garantenstellung begründet. Die einzelnen Umstände, die diese Garantenstellung begründen, sind ungeschriebene Tatbestandsmerkmale der unechten Unterlassungsdelikte. In der aktuellen Lehre werden zwei grundsätzliche Arten von Garantenstellungen angenommen, die wiederum verschiedene Entstehungsgründe haben können.
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