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Aktuelles

Das Arbeitsgericht hat nun beschlossen…

Arbeitsgerichtliches Verfahren zur Anordnung von Rufbereitschaften bei Pflegeausfallzeiten

Am Mittwoch, dem 24.10.2012 hat – wie angekündigt – der Anhörungstermin zur Anordnung von Rufbereitschaften bei Pflegeausfallzeiten am Arbeitsgericht Berlin stattgefunden. Nach einer Wartezeit liegt nun der Beschluss des Arbeitsgerichts vor. Das Arbeitsgericht hat dem Antrag des Betriebsrats, den Arbeitgeber zu verpflichten, die Anordnung von Rufbereitschaften bei Pflegeausfallzeiten zu unterlassen, zugestimmt.

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Alle Wege führen nach…

Ergänzende Vereinbarung zu § 12 der Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011

Wegegeld und Kurzzeitschichten

Mitte September wurde nun die vorerst letzte ergänzende Vereinbarung zur Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011 – Vereinbarungen zum Urlaub und zur Qualifizierung stehen noch aus – unterzeichnet. Diese Vereinbarung zu Wegegeld und Kurzzeitschichten, die am 01.10.2012 in Kraft getreten ist, ersetzt die bisherige Wegegeldregelung aus dem Organisationshandbuch.

Ergänzende Vereinbarung zu Wegegeld und Kurzzeitschichten

Ein paar Infos zu den Hintergründen:Weiterlesen »Alle Wege führen nach…

Arbeitsgerichtliches Verfahren –

– zur Anordnung von Rufbereitschaften bei Pflegeausfallzeiten

Anhörungstermin am Mittwoch, den 24.10.2012 12:00 Uhr, Saal 216
Arbeitsgericht Berlin
, Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin

Liebe Kolleg_innen, kurz zur Erinnerung:

mit Schreiben vom 27.12.2011 kündigte die Geschäftsführung den Beschäftigten an, dass die Einsatzbegleitungen künftig berechtigt sein sollen, in sog. Ausfallzeiten eine Rufbereitschaft für die jeweilige Ausfallschicht anzuordnen. Während dieser Rufbereit-schaft müssten die AssistentInnen telefonisch erreichbar sein, um andere Assistenzen und Dienste übernehmen zu können.

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Carespotting!

Suchen Sie die Maus! Blumen! Blumen! Blumen!

Ich habe im August eine Abmahnung erhalten wegen verpasster Hygiene-Veranstaltung über die ich mich sehr aufgeregt habe. (…) Diese Art und Weise gefällt mir ganz und gar nicht. Von mir wird schließlich auch verlangt, dass ich mich jeden Tag im Einsatz auf die verschiedensten Menschen einstelle und sie im jeweilig erwünschten Ton anspreche. Ich erfülle meinen Dienst stets zur Zufriedenheit der Assistenznehmer, und da finde ich einen solchen Brief despektierlich, wenn ich einmal einen Fehler mache.

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