Wegegeldregelung
In der Betriebsvereinbarung Entgelt-systematik wurde in § 12 Wegegeld zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung einvernehmlich geregelt: „Eine Verein-barung zum Wegegeld wird bis zum 30.06.2012 zwischen den Parteien geschlossen.“ Selbstverständlich sind wir davon ausgegangen, dass bis dahin die Wegegeldregelung in der Fassung aus dem Jahre 1998 weiterhin gilt.
Um so überraschter waren wir, in einem Schreiben an die Einsatzbegleitungen „Information Einsatzbegleitung – Regelungen zu:“ unter 6.) Wegegeldregelung Anfang dieses Jahres lesen zu müssen:


„die Stückelung von Urlaub in einzeln beantragte Urlaubstage (außer in Notfall/ Fürsorge Arbeitgeber erforderlich) nur genehmigt werden soll, wenn AS auch zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwei Wochen (Teilzeitanspruch beachten) beantragen.„