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Quel malheur! Krank oder arbeitsunfähig?

BV  Nachweispflicht Arbeitsunfähigkeit

Eine empirisch-emotionale Einführung

Die Sorge um sich und das Gemeinwesen vs. betrieblichem Fehlzeitenmanagement ist die abstrakte Ausgangsfrage. In diesem blog haben wir zähnekirschend schon das ein oder andere Mal das „Sozialisistische Patentenkollektiv“ als historischen Verweis verlinkt. Nach der Leitidee des SPK „Aus der Krankheit eine Waffe machen“ sollte der Kranke sein „bewusstloses Unglück“ in ein „unglückliches Bewusstsein“ verwandeln, über das er die Ursache seines Elends erkennt.Weiterlesen »Quel malheur! Krank oder arbeitsunfähig?

Teamtag 4.0 !!! – إذا ما زلت على قيد الحياة غدا

In einem sog. Gesundheitszirkel haben sich Assistent_innen ab April 2012 mit dem Thema alternsgerechtes Arbeiten in der Assistenz beschäftigt. Sie haben zahreiche Ideen und Lösungen erarbeitet, wie Belastungen reduziert werden können. Ein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war die Einführung eines Teamtages mit dem Ziel, Austausch und Kontakt unter den Teamkolleg_innen zu fördern, die im Arbeitsalltag ja in der Regel auf sich alleine gestellt sind.

Erläuterungen zum Haushaltsplan 2016:

Da das vorläufige Betriebsergebnis für das Jahr 2015 ein erhebliches Minus aufweist, entschied die Etatkommision, dass der Teamtag im Jahr 2016 ausgesetzt werden soll.

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Vergütungsverhandlungen LK 32 – Nachtrag

Abschluss der Verhandlungen LK 32
Erhöhung der Beschäftigtenlöhne um 17,42%

Auch wenn der Abschluss der Vergütungs-verhandlungen zum LK 32 inzwischen sicherlich die Runde gemacht hat, möchten wir nochmals das Ergebnis in Gänze vorstellen und ein paar Anmerkungen dazu machen. Eine erste Bewertung haben wir u.a. auf der letzten Betriebsversammlung bereits präsentiert, gegebenenfalls wird eine entsprechende schriftliche Stellungnahme folgen.

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Assistent_innen sind keine Tendenzträger!

Beschluss des Arbeitgerichts vom 06.01.2016

Geschäftszeichen 56 BV 1684/15

Die ausführliche schriftliche Begründung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 06.01.2016 liegt nun seit wenigen Tagen vor. Zur Erinnerung: in der Streitsache ging es um die Frage, ob dem Betriebsrat die Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG vollumfänglich zustehen, oder ob diese im Sinne des § 118 BetrVG eingeschränkt sind, da es sich bei den Assistent_innen um Tendenzträger handelt und der Betriebsrat insofern bei der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung dieser Beschäftigtengruppe lediglich ein Informationsrecht und kein Einspruchsrecht hat. Den Volltext findet ihr hier, ansonsten eine kurze Zusammenfassung der Begründung des Arbeitsgerichts: Weiterlesen »Assistent_innen sind keine Tendenzträger!