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Don´t bogart your holiday!

Resturlaub, Sonderurlaub, Erholungsurlaub, Bildungsurlaub…

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon wieder urlaubsreif? Wir wissen nicht, was euch die einschlägige Fachliteratur empfiehlt, wir empfehlen:

Nehmt euren Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2015 bis zum 31.03.2015, insofern ihr noch welchen habt (siehe auch: § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz). Wenn ihr nicht sicher seid, ob noch ein Anspruch besteht: ihr findet die Angabe über die Anzahl eurer Resturlaubstage in der monatlichen Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge in der ersten Zeile oben rechts.

Genauso verhält es sich mit dem einmaligen Sonderurlaub 2015 in Höhe von drei Urlaubstagen: dieser ist ebenfalls bis zum 31.03.2016 zu nehmen. Falls ihr das entsprechende Formular verlegt habt, ihr findet es hier.

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Bildungsurlaub zum Hospizhelfer- Bericht eines Kollegen!

Liebe Kolleg_innen,

wir sind von einem Kollegen angefragt worden, diese Info an alle Beschäftigten weiterzuleiten. Er schrieb dazu: „Die Geschäftsführung hat mir leider eine unbegründete Absage erteilt, was eine Rundmail an alle Assistent_innen angeht und lediglich darauf hingewiesen, dass das Kursprogramm über das Leitungsgremium und die Einsatzbegleitungen an die Assistent_innen weitergeleitet werden soll: m.E. ein zu langer Weg, um alle zu erreichen.

Nun denn, zur Beschleunigung an dieser Stelle!Weiterlesen »Bildungsurlaub zum Hospizhelfer- Bericht eines Kollegen!

Hossa! Nimm 5, Take 2? Erholungsurlaub Assistent_innen

Ich wünsche Ihnen trotz des eventuellen Ärgers, dass Sie einen schönen Restsommer haben und auch mal aus der Alltagsmühle ausbrechen können.

Ergänzende Vereinbarungen Teil II

Anspruch auf Erholungsurlaub der Assistent_innen

Die Betriebsparteien vereinbaren die nachfolgende Ergänzung zu § 9 Erholungsurlaub der Betriebs-vereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011.Weiterlesen »Hossa! Nimm 5, Take 2? Erholungsurlaub Assistent_innen