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Update – Beschwerdestelle nach dem AGG

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Liebe Mitarbeiter_innen, liebe Kolleg_innen,

seit dem 14. Juli 2009 existiert bei ambulante dienste e. V. eine Beschwerde-stelle nach dem Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetz (AGG).

Die Beschwerdestelle wurde entsprechend der Betriebsvereinbarung vom 24.11.2008 zwischen Geschäftsführung/Vorstand und dem Betriebsrat von ambulante dienste e. V. eingerichtet, um Ihre/Eure Beschwerden betreffend eine Benachteiligung, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung durch Assistenznehmer_innen, Vorgesetzte oder Kolleg_innen aufzunehmen, zu bearbeiten und gemeinsam mit der Geschäftsführung (und gegebenenfalls dem Betriebsrat) Lösungen zu finden. Weiterlesen »Update – Beschwerdestelle nach dem AGG

+++ Einladung IV. Betriebsversammlung 2016 +++

in Teilversammlungen

+ Montag, 12.12. 14:00 – 17:00 Uhr
+ Dienstag, 13.12. 14:00 – 17:00 Uhr

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Liebe Kolleg*innen, die Geschäftsführung, die zur letzten Betriebsversammlung kurzfristig erkrankt war, hat verbindlich zugesagt und kann so die eine oder andere Frage beantworten, auf die der Betriebsrat das letzte mal die Antwort schuldig bleiben musste. Sie stellt die wirtschaftlichen Rahmendaten vor und kann vielleicht schon etwas sagen zu geplanten Maßnahmen und den Zukunftsaussichten. Weiterlesen »+++ Einladung IV. Betriebsversammlung 2016 +++

Richtung, Neigung, Strömung? Nein! Kollektives Arbeitsrecht!

Zur Frage der Tendenzträgereigenschaft von Assistent*innen – Beschluss des LAG vom 09.08.2016

Wir hatten Mitte August an dieser Stelle bereits davon berichtet, dass das Landesarbeitsgericht Berlin die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 06.01.2016 abgewiesen hat. Dieses hatte in ihrem Beschluss festgestellt, dass es sich bei den Assistent*innen von ambulante dienste e.V. entgegen der Ansicht des Arbeitgebers nicht um Tendenzträger handelt.

Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil des Arbeitsgericht in seinem Beschluss vom 09.08.2016 grundsätzlich affirmiert. Es erklärt, dass der angefochtene Beschluss nicht als rechts-fehlerhaft zu betrachten und insofern die Beschwerde des Arbeitgebers zurückzuweisen sei.

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3. Betriebsversammlung 2016 – اجتماع للموظفين

Ankündigung!

3. Betriebsversammlung 2016 in Teilversammlungen

+ Dienstag, 11.10. 14:00 – 17:00 Uhr
+ Mittwoch, 12.10. 14:00 – 17:00 Uhr

Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Aktuelle Infos zur wirtschaftlichen Situation….

Die Geschäftsführung hatte am 27.07. alle Beschäftigten darüber unterrichtet, dass aufgrund einer schwierigen finanziellen Situation zur Absicherung der liquiden Mittel das Factoring wieder in die Wege geleitet werden soll. Am 16.08. informierte sie widerum darüber, mit welchen konkreten Sparmaßnahmen dem Problem begegnet werden soll. Einsparungen soll es vor allem im Bereich Qualifizierung, Assistent*innentreffen etc. geben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Geschäftsführung eingeladen, um über die aktuelle Situation zu berichten und Fragen zum Thema zu beantworten.Weiterlesen »3. Betriebsversammlung 2016 – اجتماع للموظفين