Resturlaub, Sonderurlaub, Erholungsurlaub, Bildungsurlaub…
Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon wieder urlaubsreif? Wir wissen nicht, was euch die einschlägige Fachliteratur empfiehlt, wir empfehlen:
Nehmt euren Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2015 bis zum 31.03.2015, insofern ihr noch welchen habt (siehe auch: § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz). Wenn ihr nicht sicher seid, ob noch ein Anspruch besteht: ihr findet die Angabe über die Anzahl eurer Resturlaubstage in der monatlichen Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge in der ersten Zeile oben rechts.
Genauso verhält es sich mit dem einmaligen Sonderurlaub 2015 in Höhe von drei Urlaubstagen: dieser ist ebenfalls bis zum 31.03.2016 zu nehmen. Falls ihr das entsprechende Formular verlegt habt, ihr findet es hier.
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