Alle vier Jahre ist es wieder so weit…
WAHLVORSTAND INFO_01
Alle vier Jahre ist in Betrieben, in denen schon ein Betriebsrat besteht, zwischen dem 01.03. und dem 31.05. eine reguläre Neuwahl durchzuführen. Zum Zweck der Neuwahl hat der amtierende Betriebsrat gemäß § 16 Abs. 1 Betriebsverfassungs-gesetz einen Wahlvorstand zu bestellen. Dies ist inzwischen geschehen: der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung am 12.12.2013 beschlossen, dass der Wahlvorstand aus fünf Mitgliedern besteht und entsprechend fünf Beschäftigte als Wahlvorstand bestellt.Weiterlesen »Alle vier Jahre ist es wieder so weit…





Wir haben unseren Augen nicht getraut, mehr als 100 Beschäftigte, das sind deutlich über 20% der Belegschaft, sind zum ersten Stichtag unter die Regelung des 



