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Alle vier Jahre ist es wieder so weit…

WAHLVORSTAND INFO_01

Alle vier Jahre ist in Betrieben, in denen schon ein Betriebsrat besteht, zwischen dem 01.03. und dem 31.05. eine reguläre Neuwahl durchzuführen. Zum Zweck der Neuwahl hat der amtierende Betriebsrat gemäß § 16 Abs. 1 Betriebsverfassungs-gesetz einen Wahlvorstand zu bestellen. Dies ist inzwischen geschehen: der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung am 12.12.2013 beschlossen, dass der Wahlvorstand aus fünf Mitgliedern besteht und entsprechend fünf Beschäftigte als Wahlvorstand bestellt.Weiterlesen »Alle vier Jahre ist es wieder so weit…

Hurra Hurra – mehr Geld, mehr Urlaub!

Erhöhung der Entgelte, Zuschläge und des Urlaubsanspruchs zum 01.01.2014

Im Sommer 2011 wurden zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und den Assistenzbetrieben die Vergütungssätze für den Leistungskomplex 32 (LK 32) neu verhandelt. Der Betriebsrat hatte bereits im Vorfeld und während der Verhandlungen zahlreiche Aktionen durch-geführt, um den Druck auf die Verhandlungen zu erhöhen und verbesserte Entgelte für die Beschäftigten in der persönlichen Assistenz durchzusetzen. Weiterlesen »Hurra Hurra – mehr Geld, mehr Urlaub!

…mehr als eine geringe Arbeitsdichte!

Betriebsvereinbarung Ruhepausen im Tätigkeitsfeld der persönlichen Assistenz

Betriebsrat und Geschäftsführung haben eine Betriebsvereinbarung Ruhepausen im Tätigkeitsfeld der persönlichen Assistenz abgeschlossen: Betriebsvereinbarung Ruhepausen Diese Vereinbarung regelt Umfang und Dauer, Planung und Durchführung und Vergütung der Ruhepausen bei Wechselschichttätigkeit im Tätigkeitsfeld der persönlichen Assistenz. Einerseits nichts wesentlich neues, was die bisherigen betrieblichen Regelungsabreden betrifft, andererseits vielleicht doch Anstoß, sich nochmals mit den diesbezüglichen realen betrieblichen Konfliktlinien zu beschäftigen. Weiterlesen »…mehr als eine geringe Arbeitsdichte!

++ Rundbrief 65 ++: BEM, Teamtag und Dienstanweisungen

Liebe Kolleg_innen, nach längerer Zeit mal wieder ein paar aktuelle Infos von uns. Dieses Mal zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zum Teamtag und zu den aktuellen Dienstanweisungen.

Ansonsten möchten wir nochmals auf die kommende Betriebsversammlung hinweisen:

+ Donnerstag, 10.10. von 14:30-17:30 Uhr und
+ Freitag, 11.10. von 11:00-14:00 Uhr

Nachbarschaftshaus Urbanstrasse e.V.
Urbanstr. 21 in 10961 BerlinWeiterlesen »++ Rundbrief 65 ++: BEM, Teamtag und Dienstanweisungen

Endlich abgeschlossen!

Betriebsvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement

Nach § 84 Abs.2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Zusammenarbeit dem Betriebsrat ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zu installieren.

Geschäftsführung und Betriebsrat haben sich auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung geeinigt, die nun unterschrieben vorliegt und ab dem 01.10.2013 in Kraft tritt: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Verbindlicher Teil der Betriebsvereinbarung sind ebenfalls die mitverhandelten Anlagen zur BV

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